Allgemeines Medienrecht
Jeder Einsatz von Medien, der über die private Nutzung hinausgeht, muss lizenzrechtlich erworben werden!
Sie können daher:
- Medien bei Ihrem Kreismedienzentrum entleihen.
- Medien mit dem Lizenzrecht zur Vorführung in der Schule erwerben.
- Die so entliehenen oder erworbenen Medien bedenkenlos im Unterricht vorführen.
Sie dürfen nicht:
- Medien kopieren, die Sie wie oben entliehen oder erworben haben.
- Fernsehaufzeichnungen im Unterricht oder bei Veranstaltungen vorführen (bis auf wenige, ausdrücklich zugelassene Ausnahmen, z.B. Schulfernsehsendungen und kurze Ausschnitte aus Nachrichtensendungen zu aktuellen tagespolitischen Fragen).
Verstöße hiergegen können empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Mit dem Kreismedienzentrum Ihres Landkreises sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite!
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Darf ich ….
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ja
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nein
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Hinweise
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… eine Fernsehsendung (z.B. einen Tierfilm) aufzeichnen und im Unterricht einsetzen?
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Aufzeichnen schon, aber nicht einsetzen „Tagesaktualität“ liegt hier in den seltensten Fällen vor.
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… einen Fernsehbericht (z.B. über eine Naturkatastrophe) aufzeichnen und im Unterricht einsetzen?
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Aber nur im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Sendung (ca. 1 Woche) bzw. so lange diese Naturkatastrophe in den Medien eine Rolle spielt.
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… einen Spielfilm im Fernsehen aufzeichnen und im Rahmen der Medienerziehung einsetzen?
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Die Medienzentren verfügen auch über ein Angebot von Spielfilmen, die legal eingesetzt werden dürfen.
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… eine Schulfernsehsendung auch nach drei Jahren verwenden?
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Ausnahme: Die Sendung wird im Schulfernsehen wiederholt.
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… von einer Videothek den Film „Schindlers Liste“ für den Unterricht am nächsten Tag ausleihen?
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Hier hat sich die Rechtsmeinung der Juristen inzwischen geändert. Eigentlich haben Filme aus Videotheken nur das Recht zur privaten Aufführung. Schulaufführungen sind nichtöffentlich, aber auch nicht privat. Ich habe mit der Entleihgebühr die Urheberrechtsansprüche abgegolten und darf den Film zeigen – und nun wird’s sehr juristisch – in einem geschlossenen Klassenverband.
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… den Film „Schindlers Liste“ aus der Videothek auch an einen Kollegen weitergeben, der ihn dann in seiner Klasse zeigt?
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Ich darf den Film nicht zeigen in Kursen mit Schülern aus mehreren Klassen. Ich darf ihn auch nicht an Kollegen weitergeben!
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Schüler bringen am letzten Schultag vor den Ferien gekaufte Videos mit in die Schule. Dürfen diese gezeigt werden?
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Nein, das ist ein Rechtsverstoß! Verfahren, die der streitbare Bundesverband für Video gegen Lehrkräfte anstrengte, die dies zuließen, endeten mit Schuldsprüchen und Verurteilungen der Lehrkräfte zu Schadenersatz in fünfstelliger Höhe!
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