Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, besser bekannt als Hartz IV, wurde zum 01.01.2005 die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (für Erwerbsfähige) zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, die seither im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelt ist, beschlossen. Ziel dieser grundlegenden Reform der sozialen Sicherungssysteme war insbesondere die Erhöhung der Chancen für (Langzeit-)Arbeitslose auf (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt und zugleich die Zusammenführung zweier organisatorisch getrennter Strukturen bei der Bundesagentur für Arbeit einerseits und den Kommunen andererseits zu einer "Leistung aus einer Hand".
Um diesen gesetzlichen Auftrag möglichst effektiv und bürgerfreundlich zu erfüllen, haben am 27.10.2004 die Agentur für Arbeit Freising und der Landkreis Erding eine Arbeitsgemeinschaft für Arbeit uns Soziales Erding (kurz "ARUSO Erding’) gegründet, in der die bereits vorhandenen Kenntnisse und Kompetenzen beider Seiten gebündelt wurden.
In Folge der zum 01.01.2011 bundesweit erfolgten organisatorischen Neugestaltung bei der Betreuung der Arbeitslosengeld II-("Hartz IV"-) Bezieher wurde diese Arbeitsgemeinschaft für den Landkreis Erding zum Jahreswechsel vom "Jobcenter ARUSO Erding" abgelöst.
Hintergrund der Neuorganisation ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember 2007, wonach die Verwaltungsform der Arbeitsgemeinschaften als eine nicht mit dem Grundgesetz vereinbare Mischverwaltung gewertet und eine Neuregelung bis Ende 2010 gefordert worden war.
Der Gesetzgeber hat schließlich im Sommer 2010 die Neuorganisation des SGB II unter anderem durch eine Änderung des Grundgesetzes dahingehend neu geregelt, dass auch weiterhin eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung durch eine gemeinsame Einrichtung (mit der Bezeichnung Jobcenter) von Arbeitsagentur und Kommune möglich ist.
Um die Synergieeffekte richtig nutzen zu können, ist das Jobcenter ARUSO Erding mit den beiden Sachgebieten Markt und Integration und Leistung unter einem Dach organisiert. Darüber hinaus verfügt das Jobcenter ARUSO Erding vor Ort auch über eine Ordnungswidrigkeiten-, Unterhalts- und Widerspruchs-Stelle sowie ein Zentrales Büro, um sämtliche SGB II-Leistungen und Aufgaben für die Hilfesuchenden anbieten bzw. erledigen zu können.
Das Jobcenter ARUSO Erding hat deshalb seinen eigenen Sitz in der Otto-Hahn-Str. 21 in Erding (neben dem Toyota-Autohaus) im 1.Obergeschoss (über "Das Futterhaus"). Am selben Sitz befindet sich selbstverständlich auch die Geschäftsführung des Jobcenters.
Oberstes Organ des Jobcenters ARUSO Erding ist die Trägerversammlung. Deren Vorsitzende ist derzeit Frau Karin Weber, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Freising. Stellvertretender Vorsitzender der Trägerversammlung ist Herr Martin Bayerstorfer, Landrat des Landkreises Erding.