Sitzung des Kreisausschusses am 27.02.2023
27.02.2023 Im Rahmen der Sitzung des Kreisausschusses informierte der Bereich Brand-und Katastrophenschutz des Landratsamtes über aktuelle Maßnahmen zur Bewältigung etwaiger Krisensituationen.
Neben der Erarbeitung umfassender Informationsmaterialien für die BürgerInnen zählt dazu etwa die Etablierung eines Runden Tisches „langanhaltender Stromausfall“, bei dem gemeinsamen mit Feuerwehren, Bundeswehr und den Hilfsorganisationen Themen wie Kommunikation, Erreichbarkeit, Sachstandsberichte, Leuchtturm-Konzepte besprochen werden. Im September 2022 erfolgte zu dieser Thematik auch die Teilnahme durch die Führungsgruppe Katastrophenschutz Erding bei einer Stabsrahmenübung der Bundeswehr. Das Landratsamt selbst hat bereits entsprechende Satellitenfunkgeräte bestellt, um im Ernstfall die Kommunikation mit der Integrierten Leitstelle aufrechterhalten zu können. „Wir wollen für alle Eventualitäten bestmöglich vorbereitet sein. Gute Planung ist essentiell für den Ernstfall, der hoffentlich niemals eintritt.“, so Landrat Martin Bayerstorfer.
Zudem beschlossen die Räte, die monatliche Aufwandsentschädigung für den Kreisjagdberater ab dem 01.04.2023 von 76,69 Euro auf 150,00 Euro zu erhöhen. Infolge der vorbereitenden Maßnahmen zur Vermeidung eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest sowie der Rotwildproblematik in rotwildfreien Gebieten entsteht ein hoher Informations- und Beratungsbedarf bei der Jägerschaft im Landkreis Erding sowie ein Abstimmungsbedarf mit der Unteren Jagdbehörde. In diesem Bereich ist mit einer Zunahme der Aufgaben und Tätigkeiten zu rechnen. Zudem wurde die Aufwandsentschädigung letztmalig am 12.12.1986 erhöht.
Die als Präventionsmaßnahme zur Vorbeugung eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest eingeführte Abschussprämie für Schwarzwild wird ebenfalls erhöht. Um die die bereits erfolgreich etablierten und bewährten Präventionsmaßnahmen aufrechtzuerhalten und einen zusätzlichen Anreiz für die Jäger zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes zu schaffen, wird die Prämie zusätzlich zur staatlichen Aufwandsentschädigung von 20 auf 50 Euro pro Tier erhöht.
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