Landkreis Erding Landkreis Erding Fliegende Bauten
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Abnahme

Siehe Art.72 Bayerische Bauordnung

Sollten im Rahmen von Veranstaltungen „Fliegende Bauten“ (z.B. Zelt, Bühne, Tribüne, Karussell) aufgestellt werden, ist diese beabsichtigte Aufstellung gemäß Art.72 Abs.5 BayBO mindestens eine Woche zuvor unter Vorlage des Prüfbuchs dem Landratsamt Erding anzuzeigen.

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Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Marco Weckschmidt
Mitarbeiter
08122 / 58-1232 08122 / 58-1404 001 | Freisinger Straße 67 fliegende_bauten@lra-ed.de
Markus Köhler
Mitarbeiter
08122 / 58-1625 08122 / 58-1404 001 | Freisinger Straße 67 fliegende_bauten@lra-ed.de