Brandschutzdienststelle

  • Auskunftserteilung zu
    • Feuerbeschau
    • Alarm- und Einsatzplanung
    • Feuerwehrbedarfsplanung
  • Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
  • Stellungnahmen zum abwehrenden Brand- und Gefahrenschutz im Rahmen von bauordnungs-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Genehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren usw.
  • Teilnahme an Überprüfungen und Begehungen im Rahmen des Vollzugs der Baurechts- und anderen Fachgesetze mit abschließender Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen
  • Fachliche Unterstützung im Vollzug der Verordnung über die Feuerbeschau
  • Vertretung der Belange der Feuerwehr gegenüber Prüfsachverständigen für Brandschutz
  • Wahrnehmung brandschutztechnischer Belange im Vollzug des Sicherheitsrechts
  • Stellungnahme zu speziellen Problemstellungen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes
  • Beratung bei der Erstellung von Feuerwehrplänen und Prüfung
  • Bewertung der Planung von Brandmeldeanlagen und Prüfung dieser Anlagen hinsichtlich der Belange der Feuerwehr
  • Feststellung des Bedarfs von Objektfunkanlagen, Bewertung der Planung und Prüfung dieser Anlagen hinsichtlich der Belange der Feuerwehr
  • Verwaltung der Feuerwehrschließung für die Brandmeldeanlagen im Landkreis Erding
  • Bewertung der Löschwasserversorgung
  • Ausnahmen vom Verwendungsverbot von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen in Versammlungsstätten
  • Mitwirkung an Bauleitplanverfahren hinsichtlich der Belange des abwehrenden Brandschutzes
  • Beratung von Bauherren, Architekten, Fachplanern, Kommunen und weiteren Behörden

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer, insbesondere auch bei bauordnungs- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und der Vertretung der Belange der Feuerwehr gegenüber Prüfsachverständigen für Brandschutz, sehr stark von der Qualität der vorgelegten Unterlagen und der aktuell vorliegenden Anfragen abhängig ist. Die Bearbeitung kann nur in der Abfolge des Eingangs erfolgen. Von einer Bearbeitungsdauer unter sechs bis acht Wochen darf nicht ausgegangen werden. Eine Stellungnahme erfolgt in jedem Fall, von einer stillschweigenden Zustimmung ist nicht auszugehen.

Ihre Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Pleiner, Florian
Kreisbrandrat
08122 / 1803-910 08122 / 58-1296 401

Brandschutz (Dienstgebäude)

AdresseBrandschutz (Dienstgebäude)
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85435   Erding
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Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
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