Was Sie wissen sollten
Wer gewerblich Personen oder Güter befördert, muss alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren.
Für den Eintrag der Weiterbildung (Schlüsselzahl 95) ist die Führerscheinstelle zuständig.
allgemeiner Hyperlink
- https://www.bag.bund.de
- www.eu-bkf.de
Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrQG) - www.muenchen.ihk.de