Zu den Aufgaben gehören
- Ausübung aller Aufgaben als gesetzlicher Amtsvormund für Kinder deren Mütter noch minderjährig sind
- Wahrnehmung der elterlichen Sorge als bestellter Amtsvormund/Amtspfleger, wenn den Eltern oder einem Elternteil die elterliche Sorge ganz oder teilweise entzogen worden ist bzw. nicht ausgeübt werden kann
Weitere Informationen sind auf www.dein-vormund.de erhältlich.