Leistungsangebot
Gastschulwesen
Der Landkreis Erding ist nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) zur Zahlung von Gastschulbeiträgen für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule außerhalb des eigenen Landkreises besuchen, verpflichtet.
Als Sachaufwandsträger der Landkreisschulen erhebt der Landkreis Erding Gastschulbeiträge für Gastschüler an diesen Schulen.
Link (ext.)
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Eva-Maria
Haas
Ansprechpartnerin
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08122 / 58-1154 | 08122 / 58-1252 | 314 | Alois-Schießl-Platz 2 | haas.eva@lra-ed.de |
Ganztagesschulen
Unter dem Begriff der „Ganztagsschulen“ werden in Bayern Schulen verstanden, bei denen
- über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens vier Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mehr als sieben Zeitstunden umfasst,
- an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird,
- die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert, in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht stehen.
Schulen mit Angeboten der ganztägigen Förderung und Betreuung im Anschluss an den Vormittagsunterricht werden als „Offene Ganztagsschulen“ bezeichnet, Schulen, an denen ein Ganztagszug mit häufig rhythmisiertem Unterricht eingerichtet ist, als „Gebundene Ganztagsschulen“ bezeichnet.
Beide Einrichtungsformen werden unter dem Oberbegriff der „Ganztagsschulen“ geführt.
Alle Schulen in der Trägerschaft des Landkreises sind Ganztagesschulen.
Die gebundene Form gibt es an der Katharina-Fischer Schule und dem Anne-Frank Gymnasium.
Lernmittelfreiheit
Gemäß Art. 21 Abs. 3 BaySchFG werden auf Antrag die Eltern ab dem dritten Kind von der Pflicht befreit, Atlanten selbst zu beschaffen. Voraussetzung ist der Bezug von Kindergeld für drei oder mehr Kinder. Anträge sind an den Schulen erhältlich.
Formular
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Eva-Maria
Haas
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1154 | 08122 / 58-1252 | 314 | Alois-Schießl-Platz 2 | haas.eva@lra-ed.de |
Landratsamt Erding
Öffnungszeiten
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr
Nutzung der Dienstleistungen im Landratsamt
Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarungen können nicht berücksichtigt werden. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass alle nicht unbedingt erforderlichen Behördengänge auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind oder aber das umfangreiche Onlineangebot genutzt werden soll.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Bitte beachten Sie:
- NEU: Es besteht für Besucherinnen und Besucher die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken (gegebenenfalls ist ein Attest vorzulegen).
- Bis auf weiteres sind persönliche Vorsprachen im Landratsamt Erding und den Außenstellen nur nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind grundsätzlich auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
- Das Betreten der Gebäude ist ausschließlich mit Termin und nur kurz vor der vereinbarten Uhrzeit möglich.
- Es gilt das Mindestabstandsgebot von 1,50 Metern.
- Desinfektionsmittel finden Sie neben den Toiletten im Spender an der Wand.
- Bei Erkältung, Husten oder sonstigen Anzeichen bleiben Sie bitte fern, und lassen sich testen.
Mehr unter: www.landkreis-erding.de/corona - Wägen Sie ab, welche Behördengänge zwingend notwendig sind, und wenden sich dann zur Terminvereinbarung per Email oder Telefon an die zuständige Fachstelle bzw. Ihre/n zuständigen Sachbearbeiter/in.
- Wir bitten Sie möglichst alleine und ohne Begleitperson zu kommen, weil wir die Zahl der Besucher im Wartebereich niedrig halten müssen.
Vielen Dank!