Leistungsangebot
Für den Landkreis Erding ist die Sportförderung eine wichtige Aufgabe. Aber auch der Freistaat Bayern leistet seinen Beitrag. Er beteiligt sich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen.
Die Förderung der Vereine umfasst die Förderung des Sportbetriebs, also Zuschüsse für Trainer und Übungsleiter sowie die Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus.
Förderung investiver Maßnahmen
Die Förderung investiver Maßnahmen und die Anschaffung von Sportgeräten dienen der Schaffung und dem Erhalt der materiellen Voraussetzungen für den Sport.
Die Höhe der Förderung und die Fördervoraussetzung sind der Richtlinie über die Gewährung von Kreiszuschüssen für investive Maßnahmen im Bereich des Jugendsports zu entnehmen.
Abgabefrist für die Anträge und alle Unterlagen ist jeweils der 01.April.
- Sportförderung - Kreiszuschuss investive Maßnahmen Jugendsport - Antrag Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für investive Maßnahmen im Bereich des Jugendsports
- Sportförderung - Kreiszuschuss investive Maßnahmen Jugendsport - Finanzierungsplan Finanzierungsplan zum Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für investive Maßnahmen im Bereich des Jugendsports
- Sportförderung - Kreiszuschuss investive Maßnahmen Jugendsport - Richtlinien Richtlinien zum Antrag auf Gewährung von Kreiszuschüssen für investive Maßnahmen im Bereich des Jugendsports
Übungsleiterzuschüsse - Vereinspauschale 2021
Die Übungsleiterzuschüsse des Landkreises und die staatliche Vereinspauschale bemessen sich nach der Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder, Anzahl der sonstigen Mitglieder und der Anzahl der Übungsleiterlizenzen.
Wir weisen darauf hin, dass das zuständige Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Rahmen der Übungsleiterlizenzbestätigungen Änderungen vorgenommen hat.
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März 2021. (Ausschlussfrist)
Für die Einhaltung des Stichtages ist das Datum des Poststempels entscheidend. Dies bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 01. März 2021 entweder in der Kreisverwaltungsbehörde oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleiter (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss.
Übungsleiter- bzw. Trainerlizenzen, die lediglich digital zur Verfügung stehen (insbesondere DOSB- Lizenzen), müssen zukünftig vom Lizenzinhaber selbst ausgedruckt und zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erklärung Lizenzinhaber/in zum " Original" im Sinne der Sportförderrichtlinien und damit förderfähig gemacht werden.
Besonderheiten in Hinblick auf die Corona-Pandemie
- Beitragsaufkommen
Für die Gewährung der Vereinspauschale 2021 in Bezug auf das Beitragsaufkommen kann die Corona-Pandemie grundsätzlich als besonderer Grund anerkannt werden. Dies gilt nicht im Falle des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommens durch den jeweiligen Verein selbst gewählte bzw. verursachte Beitragsermäßigungen oder –freistellungen.
- Anrechnung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen
Ausnahmsweise können alle Lizenzen, die nach dem 1.März 2020 ablaufen, auch ohne Fortbildung bzw. Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2021 als gültig angesehen werden.
Für das Förderjahr 2021 kann ausnahmsweise auf das Erfordernis verzichtet werden, das Übungsleiterlizenzen seit dem Stichtag des Vorjahres im Spielbetreib eingesetzt wurden.
- Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für das Jahr 2021 - Übungsleiterzuschüsse Vereinspauschale 2021 - Online ausfüllbarer Antrag im PDF-Format
- Anlage Erklärung Lizenzinhaberin 2021 Anlage zum Antrag auf die Gewährung der Vereinspauschale 2021
- Datenschutzhinweise.docx
- Auszug_aus_den_Sportfoerderrichtlinien_vom_30.12.2016.pdf Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports Teil 1 Förderung der Sportvereine – Übungsleiterzuschüsse/Vereinspauschale
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Eva-Maria
Haas
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