Landkreis Erding Landkreis Erding Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen
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Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen der 1. BImSchV aufgrund der der Gasmangellage, Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung:

Vollzug der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Befristete Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage

Aufgrund einer Gasmangellage wurde die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Daraufhin wurden mit Inkrafttreten zum 12.07.2022 neue Regelungen in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen (§§ 31a bis 31d), die Änderungen im Bereich "Brennstoffwechsel bei einer Mangellage" beinhalten und für Feuerungsanlagen im Anwendungsbereich der 13., 17. und 44. BImSchV gelten.

Diese Tatsachen rechtfertigen entsprechend des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 29.07.2022, Az.: 75g-U8700-2022/36-23, dass bestimmte Holzfeuerungsanlagen, die die Vorgaben der 1. BImSchV nicht mehr einhalten können, zeitlich befristet wieder in Betrieb genommen werden können. Die dafür nötigen Ausnahmegenehmigungen sollen mithilfe von Allgemeinverfügungen erteilt werden.

Das Landratsamt Erding hat die entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Diese ist im Amtsblatt vom 24.08-2022 veröffentlicht.

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