Hinweise, Pläne, und Anträge
Die vom Wasserwirtschaftsamt München ermittelten Überschwemmungsgebiete wurden zwischenzeitlich durch eine Bekanntmachung des Landratsamtes Erding vorläufig gesichert.
Unter folgendem Link sind die Überschwemmungsgebiete ersichtlich
- Überschwemmungsgebiet von Großer Vils und Stephansbrünnlbach in der Gemeinde Taufkirchen durch Bekanntmachung vom 09.06.2008 im Amtsblatt des Landratsamtes Erding Nr. 24 vom 11.06.2008 veröffentlicht, verlängert mit Bekanntmachung vom 22.05.2013
Bekanntmachung des erweiterten Überschwemmungsgebiets der Großen Vils, des Stephansbrünnlbaches und des Kirchlerner Baches vom 17.06.2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 26 vom 24.06.2015.
Für dieses Gebiet wird derzeit das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes mittels Rechtsverordnung durchgeführt. Im Festsetzungsverfahren werden derzeit folgende Unterlagen zugrunde gelegt:
- Überschwemmungsgebiet von Strogen, Strogenkanal, Strogenflutka-nal und Sempt in den Gemeinden Langenpreising, Wartenberg, Fraunberg, Bockhorn und Walpertskirchen durch Bekanntmachung vom 20.10.2008 im Amtsblatt des Landratsamtes Erding Nr. 43 vom 22.10.2008 veröffentlicht, verlängert mit Bekanntmachung vom 19.09.2013
Bekanntmachung des überarbeiteten Überschwemmungsgebiets der Strogen, des Strogenkanals, des Strogenflutkanals und der Sempt vom 22.10.2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 44 vom 28.10.2015.
Für dieses Gebiet wird derzeit das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes mittels Rechtsverordnung durchgeführt. Im Festsetzungsverfahren werden derzeit folgende Unterlagen zugrunde gelegt:
- Überschwemmungsgebiet von Sempt, Schwillach, Eittinger Bach und Flutmulde in den Gemeinden Berglern, Moosinning, Wörth, Ottenhofen, Eitting und Stadt Erding durch Bekanntmachung vom 14.10.2009 im Amtsblatt des Landratsamtes Erding Nr. 42 vom 21.10.2009 veröffentlicht, verlängert mit Bekanntmachung vom 10.10.2014 (AB Nr. 42 vom 15.10.2014).
- Überschwemmungsgebiet der Isen in der Stadt Dorfen, den Gemeinden Lengdorf und Markt Isen durch Bekanntmachung vom 01.09.2010 im Amtsblatt des Landratsamtes Erding Nr. 36 vom 08.09.2010 veröffentlicht. Vorläufige Sicherung verlängert und erweitert bezüglich der Isen und der Lappach mit Bekanntmachung vom 11.08.2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 36 vom 02.09.2015
- Bekanntmachung AB36-2015
Für dieses Gebiet wird derzeit das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes mittels Rechtsverordnung durchgeführt. Im Festsetzungsverfahren werden derzeit folgende Unterlagen zugrunde gelegt:
- Uebersichtskarte_neu
- ErläuterungFestsetzungIsen_Lappach_6
- Detailkarte K1
- Detailkarte K2
- Detailkarte K3
- Detailkarte K4
- Detailkarte K5
- Detailkarte K6
- Detailkarte K7
- Detailkarte K8
- Detailkarte K9
- Detailkarte K10
- Detailkarte K11
- Bekanntmachung AB36-2015
- Überschwemmungsgebiet vom Hofer Bach in der Gemeinde Langenpreising, ermittelt durch die Gemeinde Langenpreising und überprüft durch das Wasserwirtschaftsamt München durch Bekanntmachung vom 24.03.2010 im Amtsblatt des Landratsamtes Erding Nr. 21 vom 26.05.2010 veröffentlicht. Verlängerung der vorläufigen Sicherung mit Bekanntmachung vom 17.06.2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 26 vom 24.06.2015
- Überschwemmungsgebiet der Isar in den Gemeinden Berglern, Eitting und Langenpreising durch Bekanntmachung vom 13.12.2013 im Amtsblatt vom 18.12.2013 des Landratsamtes Erding Nr. 51
- Überschwemmungsgebiet der Goldach in der Stadt Dorfen und der Gemeinde St. Wolfgang durch Bekanntmachung vom 01.09.2010 im Amtsblatt des Landratsamtes Erding Nr. 36 vom 08.09.2010 veröffentlicht. Vorläufige Sicherung verlängert mit Bekanntmachung vom 11.08.2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 36 vom 02.09.2015
- Bekanntmachung AB36-2015
Für dieses Gebiet wird derzeit das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes mittels Rechtsverordnung durchgeführt. Im Festsetzungsverfahren werden derzeit folgende Unterlagen zugrunde gelegt:
- Erläuterungsbericht_Goldach_ED
- Festsetzung Goldach Übersichtskarte
- Festsetzung Goldach K1
- Festsetzung Goldach K2
- Festsetzung Goldach K3
- Bekanntmachung AB36-2015
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Bekanntmachung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in den vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten im Landkreis Erding im Amtsblatt Nr. 14 vom 1.4.2015.
Link
Überschwemmungsgebiete - Bayerisches Landesamt für Umwelt
Formulare
- Bauliche Anlagen im Überschwemmungsgebiet - Antrag Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen im vorläufig gesicherten / festgesetzten Überschwemmungsgebiet
- Bauliche Anlagen im Überschwemmungsgebiet - Auskunftsbogen Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall