
Wechselkennzeichen ab 1. Juli 2012
Das Wechselkennzeichen kommt am 01. Juli 2012

Bundesverkehrsminister Ramsauer mit dem
neuen Wechselkennzeichen, Quelle: BMVBS
Ab 01.07.2012 kann ein Wechselkennzeichen für je zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Es darf aber nur an einem Fahrzeug geführt werden, nicht gleichzeitig an beiden Fahrzeugen.
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen:- dem gemeinsamen Kennzeichenteil, der das Kennzeichen ohne die letzte Ziffer enthält und zwischen den beiden Fahrzeugen gewechselt wird
und - dem fahrzeugbezogenen Teil mit der letzten Ziffer der Erkennungsnummer, der ständig am jeweiligen Fahrzeug verbleibt.

Bei der Zulassung von zwei PKWs gibt es also zwei Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und vier mit dem fahrzeugbezogenen Teil.
Wenn eins der beiden Fahrzeuge bewegt oder im öffentlichen Straßenraum abgestellt wird, muss es vorne UND hinten den gemeinsamen und den fahrzeugbezogenen Teil tragen.
Voraussetzung für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass:
- beide Fahrzeuge die gleiche Fahrzeugklasse haben:
a. Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht
Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Klasse M1)
oder
b. Zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L)
oder
c. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 0,75 Tonnen (Klasse O1)
- Kennzeichenschilder in gleicher Anzahl und gleichen Abmessungen verwendet werden können.
Das Wechselkennzeichen ist somit nicht für einen Wechsel zwischen Quad und Kraftrad verwendbar, obwohl beides Fahrzeuge der Klasse L sind.
Es ist auch möglich, dass eines oder beide Fahrzeuge Oldtimer mit H-Kennzeichen sind. Der Buchstabe H des Oldtimerkennzeichens wird dann auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil des Oldtimers angebracht.
Wechselkennzeichen gibt es nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen.
Es gibt sie auch nicht in grüner Schrift, da Wechselkennzeichen auch bei steuerbefreiten Fahrzeugen mit schwarzer Schrift geprägt werden.
Ein Steuerermäßigung für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen ist nicht vorgesehen. Das heißt, dass beide Fahrzeuge voll versteuert werden.
Die üblichen Zulassungsgebühren erhöhen sich bei Zuteilung eines Wechselkennzeichens um 6 Euro pro Fahrzeug.
Weitere Infos des BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung):
Fragen und Antworten zum Wechselkennzeichen (externer Link; öffnet in neuem Fenster)
Anschrift
Zulassungswesen Landratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 2 
85435 Erding
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