Förderung der Jugendarbeit nach den Zuschussrichtlinien
Durch die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Zuschussrichtlinie soll eine deutliche Stärkung der Jugendarbeit im Landkreis Erding erreicht werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen durch die Jugendarbeit die Fähigkeiten zur Kontaktanbahnung und zur Kontaktpflege erleben und erlernen, darum wurden die Förderungen entsprechend angepasst. Durch die Jugendarbeit soll die altersgerechte Entwicklung einer sozialen Persönlichkeitsentwicklung gewährleistet und unterstützt werden.
Die Neuerungen umfassen u.a. die Förderung von Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Kriegserfahrung sowie die Förderung von Leistungen für beeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, die soziale Integration und die Persönlichkeitsentfaltung der Menschen mit Behinderung zu unterstützen und diese auch kontinuierlich zu verfolgen. Ebenfalls erweitert wurden u.a. die Erweiterungen des Förderkatalogs um Wettkämpfe sowie verbandsspezifische Jugendleiterkarten. Die Jugendleiterpauschalen wurden erhöht, die Pauschalförderung auf Mitgliederzahlen geändert. Außerdem gefördert werden nun u.a. auch digitale Projekte.
Alle Anträge sind beim Landratsamt Erding einzureichen:
Landratsamt Erding
Fachbereich Jugend und Familie
Sachgebiet 21-5 Bildung, Betreuung und Prävention
-Kommunale Jugendarbeit-
Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding
Hinweis: Anträge auf Förderung für ehrenamtliche Jugendleiter*innen sowie für Pauschalzuschüsse mit Frist 01.05.2023 können bis einschließlich 30.09.2023 eingereicht werden.
Anträge auf Förderungen
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Förderung von Freizeitmaßnahmen
Gefördert werden mehrtägige und eintägige Veranstaltungen wie Wettkämpfe, Veranstaltungen zum Jugendaustausch oder Trainings bei den Freiwilligen Feuerwehren und den Rettungsdienstorganisationen
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Förderung von Veranstaltungen der Internationalen Jugendbegegnung
Gefördert werden Jugendbegegnungen zwischen Gruppen des Landkreises mit ausländischen Jugendgruppen im In- und Ausland. Kosten für die Betreuung ausländischer Jugendgruppen, die sich auf Einladung antragsberechtigter Organisationen zum Zweck der Begegnung im Landkreis aufhalten können ebenfalls gefördert werden.
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Förderung ehrenamtlicher Jugendleitungen
Gefördert werden ehrenamtlich tätige Jugendleiterinnen und Jugendleiter
- Anlage Bestätigung Förderung Ehrenamtlicher Jugendleitungen
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Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) Behinderungen
Förderfähig sind Maßnahmen, deren Ziel es ist, die soziale Integration und die Persönlichkeitsentfaltung der Menschen mit (drohenden) Behinderungen zu unterstützen und die darauf angelegt sind, dieses Ziel kontinuierlich zu verfolgen.
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Jugendarbeit für vor dem Krieg geflohene Kinder und Jugendliche
Einzelveranstaltungen sind ebenso förderfähig wie Veranstaltungsreihen. Ausdrücklich begrüßt werden Formate, die den Kindern und Jugendlichen, die vor dem Krieg, kriegsähnlichen oder auch bürgerkriegsähnlichen Situationen fliehen mussten, die Begegnung mit jungen Menschen aus Deutschland oder anderen Ländern ermöglichen.
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Pauschalzuschüsse
Gefördert werden vor allem Verwaltungs- und Reisekosten, aber auch entstehende Kosten für die Gremienarbeit von auf Kreisebene tätigen Jugendverbänden und Einzel-Organisationen.
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Zuschuss zur Vereinsbekleidung / Landkreislogo
Zur Identifikation mit dem Landkreis ist es möglich, dass nichtamtliche Logo des Landkreises auf die Vereinsbekleidung aufzubringen.
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Förderung von Beschaffung von Ausstattung / Material
Jugendverbände und Jugendgemeinschaften sollen über geeignete Gerätschaften (Kleinsportgeräte, Technische Geräte in den Bereichen Audio/Video/Foto, Musikinstrumente, Größere Spielgeräte, Pavillons, Gruppenzelte, Lagerzubehör, Fahrzeuge für Eigennutzung und Verleih) verfügen, um ihren Vereinszweck wirkungsvoll und erfolgreich erfüllen zu können.
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Zuschüsse für Jugendzentren und Jugendtreffs
Zur Erstellung von Jugendzentren, Jugendheimen und Jugendräumen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse gewährt werden. Der Kreiszuschuss wird nur gewährt, wenn die zu schaffende Einrichtung grundsätzlich allen Jugendlichen zur Verfügung steht.
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Förderung von (digitalen) Projekten
Gefördert werden einmalige, zeitlich befristete (digitale) Projekte der Jugendarbeit, die selbstverantwortliches, selbständiges Handeln und kritisches Denken sowie soziales und solidarisches Verhalten fördern. Kinder und Jugendliche sollen nach dem Partizipationsprinzip aktiv an der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme beteiligt sein.
- Teilnehmer- und Betreuerliste