Förderung der Jugendarbeit nach den Zuschussrichtlinien

Seit Kurzem können Anträge nach den Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit bequem online über die Internetseite des Landkreises Erding gestellt werden. Für die Online-Antragstellung ist eine BayernID erforderlich.

Es besteht weiterhin die Option, Anträge schriftlich beim Landratsamt Erding im Fachbereich Jugend und Familie, Sachgebiet 21-5 Bildung, Betreuung und Prävention, Kommunale Jugendarbeit, am Alois-Schießl-Platz 2 in 85435 Erding einzureichen.

Formulare (Online und als Download)

Gefördert werden ehrenamtlich tätige Jugendleiterinnen und Jugendleiter

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Gefördert werden mehrtägige und eintägige Veranstaltungen wie Wettkämpfe, Veranstaltungen zum Jugendaustausch oder Trainings bei den Freiwilligen Feuerwehren und den Rettungsdienstorganisationen

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Gefördert werden Jugendbegegnungen zwischen Gruppen des Landkreises mit ausländischen Jugendgruppen im In- und Ausland. Kosten für die Betreuung ausländischer Jugendgruppen, die sich auf Einladung antragsberechtigter Organisationen zum Zweck der Begegnung im Landkreis aufhalten können ebenfalls gefördert werden.

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Förderfähig sind Maßnahmen, deren Ziel es ist, die soziale Integration und die Persönlichkeitsentfaltung der Menschen mit (drohenden) Behinderungen zu unterstützen und die darauf angelegt sind, dieses Ziel kontinuierlich zu verfolgen.

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Einzelveranstaltungen sind ebenso förderfähig wie Veranstaltungsreihen. Ausdrücklich begrüßt werden Formate, die den Kindern und Jugendlichen, die vor dem Krieg, kriegsähnlichen oder auch bürgerkriegsähnlichen Situationen fliehen mussten, die Begegnung mit jungen Menschen aus Deutschland oder anderen Ländern ermöglichen.

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Gefördert werden vor allem Verwaltungs- und Reisekosten, aber auch entstehende Kosten für die Gremienarbeit von auf Kreisebene tätigen Jugendverbänden und Einzel-Organisationen.

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Zur Identifikation mit dem Landkreis ist es möglich, dass nichtamtliche Logo des Landkreises auf die Vereinsbekleidung aufzubringen.

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Jugendverbände und Jugendgemeinschaften sollen über geeignete Gerätschaften (Kleinsportgeräte, Technische Geräte in den Bereichen Audio/Video/Foto, Musikinstrumente, Größere Spielgeräte, Pavillons, Gruppenzelte, Lagerzubehör, Fahrzeuge für Eigennutzung und Verleih) verfügen, um ihren Vereinszweck wirkungsvoll und erfolgreich erfüllen zu können.

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Zur Erstellung von Jugendzentren, Jugendheimen und Jugendräumen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse gewährt werden. Der Kreiszuschuss wird nur gewährt, wenn die zu schaffende Einrichtung grundsätzlich allen Jugendlichen zur Verfügung steht.

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Gefördert werden einmalige, zeitlich befristete (digitale) Projekte der Jugendarbeit, die selbstverantwortliches, selbständiges Handeln und kritisches Denken sowie soziales und solidarisches Verhalten fördern. Kinder und Jugendliche sollen nach dem Partizipationsprinzip aktiv an der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme beteiligt sein.

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Die neue Zuschussrichtlinie, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, zielt darauf ab, die Jugendarbeit im Landkreis Erding nachhaltig zu stärken. Kinder und Jugendliche sollen durch die Jugendarbeit die Fähigkeiten zur Kontaktanbahnung und Kontaktpflege erleben und erlernen. Daher wurden die Förderungen entsprechend angepasst. Die Jugendarbeit gewährleistet und unterstützt die altersgerechte Entwicklung sozialer Persönlichkeiten. Die Neuerungen umfassen unter anderem die Förderung von Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Kriegserfahrung sowie für beeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, die soziale Integration und die Persönlichkeitsentfaltung von Menschen mit Behinderung zu fördern und kontinuierlich zu begleiten.

Landratsamt Erding

Jugend und Familie

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 8
85435   Erding
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr

Name Telefon Telefax Zimmer
Fritsch, Elena
+49 8122 58 1694 +49 8122 58 1399 101
Netter, Karin
+49 8122 58 1359 +49 8122 58 1399 114