Förderung der Jugendarbeit nach den Zuschussrichtlinien

Durch die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Zuschussrichtlinie soll eine deutliche Stärkung der Jugendarbeit im Landkreis Erding erreicht werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen durch die Jugendarbeit die Fähigkeiten zur Kontaktanbahnung und zur Kontaktpflege erleben und erlernen, darum wurden die Förderungen entsprechend angepasst. Durch die Jugendarbeit soll die altersgerechte Entwicklung einer sozialen Persönlichkeitsentwicklung gewährleistet und unterstützt werden.

Die Neuerungen umfassen u.a. die Förderung von Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Kriegserfahrung sowie die Förderung von Leistungen für beeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, die soziale Integration und die Persönlichkeitsentfaltung der Menschen mit Behinderung zu unterstützen und diese auch kontinuierlich zu verfolgen. Ebenfalls erweitert wurden u.a. die Erweiterungen des Förderkatalogs um Wettkämpfe sowie verbandsspezifische Jugendleiterkarten. Die Jugendleiterpauschalen wurden erhöht, die Pauschalförderung auf Mitgliederzahlen geändert. Außerdem gefördert werden nun u.a. auch digitale Projekte.

   

Alle Anträge sind beim Landratsamt Erding einzureichen:

Landratsamt Erding
Fachbereich Jugend und Familie
Sachgebiet 21-5 Bildung, Betreuung und Prävention
-Kommunale Jugendarbeit-
Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding

Hinweis: Anträge auf Förderung für ehrenamtliche Jugendleiter*innen sowie für Pauschalzuschüsse mit Frist 01.05.2023 können bis einschließlich 30.09.2023 eingereicht werden.

Anträge auf Förderungen