Schulärztlicher Dienst

Leistungsangebot

  • Durchführung der Schuleingangsuntersuchung
  • Beratung zu Fragen der Schulfähigkeit
  • Impfaktionen in Schulen

   

Fachinformation:

Schuleingangsuntersuchung

Bei der Schuleingangsuntersuchung handelt es sich um die derzeit einzige Screeninguntersuchung, bei der alle Schulanfänger erfasst werden. Durch die Schuleingangsuntersuchung werden Gesundheit und Entwicklungsstand eines Kindes mit Blick auf den Schulbeginn beurteilt. Ziel ist, gesundheitliche Störungen zu erkennen, Eltern zu beraten und gegebenenfalls notwendige Behandlungen oder Fördermaßnahmen einzuleiten. Dies ist speziell für Kinder, die nicht bzw. nicht regelmäßig an Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben, von großer Bedeutung.
   

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage der Schuleingangsuntersuchungen in Bayern ist Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und Art. 14 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVD). Demnach soll die Schulgesundheitspflege gesundheitliche Störungen rechtzeitig erkennen und Wege für deren Behebung aufzeigen. Die Kinder sind verpflichtet, an den entsprechenden Untersuchungen teilzunehmen. Zudem ist nach § 34 Abs. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei Erstaufnahme in die erste Klasse der Impfstatus der Kinder zu erheben.
   

Statistische Auswertung

Die statistische Auswertung der erhobenen Daten liefert einen Überblick über den Gesundheitszustand der Kinder eines Jahrgangs in Bayern. Daraus lassen sich Folgerungen für den individuellen Förderbedarf der Kinder sowie für die Entwicklung gesundheitspolitischer Konzepte zur Prävention und Gesundheitsförderung ableiten. Insbesondere die Identifikation bestimmter Risikogruppen ist von Interesse, um zielgerichtete Präventions- bzw. Interventionsmaßnahmen einleiten zu können. In der Förderung und Begleitung einer gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen besteht eine wichtige Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
   

Umfang der Untersuchung

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung wird bei allen Kindern der Impfstatus und die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen durch die Sozialmedizinischen Assistentinnen (SMAs) der Gesundheitsämter ermittelt. Darüber hinaus werden die Sehfähigkeit und das Gehör kontrolliert. Die Sprache und die motorischen Fähigkeiten werden im Sinne eines Screenings überprüft. In einem zweiten Schritt werden u.a. Kinder ohne U 9-Vorsorgeuntersuchung, Kinder mit gesundheitlichen Auffälligkeiten und Kinder, bei denen die Eltern oder die Schule es wünschen, schulärztlich untersucht. Auffällige Screening-Befunde aus der Untersuchung durch die SMAs werden von dem Kinder-, Haus- oder Amtsarzt abgeklärt.
   

Für Sie zuständig

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