Wichtige Hinweise und Informationen

FAQ - Fragen und Antworten

     
Auch genannt:
"Auskunft über Sorgeerklärungen / Negativattest / schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister"

Die Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes und auch später nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet war, kann eine schriftliche Auskunft verlangen, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen bzw. die Angabe in welchen Bereichen die elterliche Sorge der Mutter entzogen wurde, den Eltern gemeinsam übertragen wurde oder dem Vater allein übertragen wurde. Zuständig ist das Jugendamt an ihrem Wohnort.

Den ausgefüllten Antrag können Sie uns per Post oder per E-Mail an negativbescheinigungen@lra-ed.de zusenden.

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Heindl, Julia
Vorzimmer
08122 58-1214 08122 58-1399 227
Lettmaier, Petra
Vorzimmer
08122 58-1070 08122 58-1399 227

Zuständige Sachgebietsleitung

Name Telefon Telefax Zimmer
Irmer, Sandra
Sachgebietsleiterin
08122 / 58-1349 08122 / 58-1399 117

Landratsamt Erding

Jugend und Familie (Sorgeerklärungen)

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 8
85435   Erding
Kontakt
Telefon: 08122/58 - 1214
Fax: 08122 / 58-1399
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr