Allgemeines Gewerberecht
Aufgrund der Komplexität der Vorschriften ist es sinnvoll, sich bei Fragen persönlich oder telefonisch mit dem Gewerbeamt in Verbindung zu setzen.
Bitte beachten Sie, dass das Gewerbeamt beim Landratsamt nur erlaubnispflichtige Gewerbe bearbeitet. Für eine Betätigung im stehenden Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung bei der Betriebssitzgemeinde erforderlich.
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Grünn,
Michael
Sachgebietsleiter
|
+49 8122 58 1204 | +49 8122 58 1288 | 216 | gewerbe@lra-ed.de |
Landratsamt Erding
Gewerbe- u. Handwerksrecht
AdresseLandratsamt Erding
Kontakt
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Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr 7 - 13 Uhr