Reisegewerbe
Reisegewerbe ist
- das Feilbieten (Verkaufen) von Waren -
- das Aufsuchen von Bestellungen -
- der Ankauf von Waren -
- das Anbieten von Leistungen -
- das Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen -
- Unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart -
ohne vorherige Bestellung und ohne gewerbliche Niederlassung.
Besondere Merkmale:
- 1. Kundenkontakt geht anders als im stehenden Gewerbe ausschließlich vom Gewerbetreibenden aus. (z. Bsp. Vorwerk-Vertreter an der Haustür).
- Werbung ist verboten (Inserate, Flyer, Homepage o. ä.)
Auf Grund der Komplexität, insbesondere bei der Begriffsbestimmung „Reisegewerbe“ und in Bezug auf handwerkliche Betätigung in diesem Bereich, empfiehlt es sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen.
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Grünn,
Michael
Sachgebietsleiter
|
08122 / 58-1204 | 08122 / 58-1288 | 216 | gewerbe@lra-ed.de |
Bitte vereinbaren Sie vor einer Vorsprache im vorab telefonisch
oder per E-Mail gewerbe@lra-ed.de einen Termin
Landratsamt Erding
Gewerbe- u. Handwerksrecht
AdresseLandratsamt Erding
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr 7 - 13 Uhr