Reisegewerbe

Reisegewerbe ist

  • das Feilbieten (Verkaufen) von Waren -
  • das Aufsuchen von Bestellungen -
  • der Ankauf von Waren -
  • das Anbieten von Leistungen -
  • das Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen -
  • Unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart -

ohne vorherige Bestellung und ohne gewerbliche Niederlassung.

Besondere Merkmale:

  • 1. Kundenkontakt geht anders als im stehenden Gewerbe ausschließlich vom Gewerbetreibenden aus. (z. Bsp. Vorwerk-Vertreter an der Haustür).
  • Werbung ist verboten (Inserate, Flyer, Homepage o. ä.)

Auf Grund der Komplexität, insbesondere bei der Begriffsbestimmung „Reisegewerbe“ und in Bezug auf handwerkliche Betätigung in diesem Bereich, empfiehlt es sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen.

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Grünn, Michael
Sachgebietsleiter
08122 / 58-1204 08122 / 58-1288 216

Bitte vereinbaren Sie vor einer Vorsprache im vorab telefonisch
oder per E-Mail gewerbe@lra-ed.de einen Termin

Landratsamt Erding

Gewerbe- u. Handwerksrecht

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 2
85435   Erding
Kontakt
Telefon: 08122 / 58-1206
Fax: 08122 / 58-1288
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr 7 - 13 Uhr