Schulangelegenheiten

Leistungsangebot


Gastschulwesen

Der Landkreis Erding ist nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) zur Zahlung von Gastschulbeiträgen für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule außerhalb des eigenen Landkreises besuchen, verpflichtet.


Als Sachaufwandsträger der Landkreisschulen erhebt der Landkreis Erding Gastschulbeiträge für Gastschüler an diesen Schulen.

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Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Haas, Eva-Maria
Mitarbeiterin
+49 8122 58-1154 +49 8122 58-1252 314

Ganztagesschulen

Unter dem Begriff der „Ganztagsschulen“ werden in Bayern Schulen verstanden, bei denen

  • über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens vier Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mehr als sieben Zeitstunden umfasst,
  • an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird,
  • die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert, in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht stehen.

Schulen mit Angeboten der ganztägigen Förderung und Betreuung im Anschluss an den Vormittagsunterricht werden als „Offene Ganztagsschulen“ bezeichnet, Schulen, an denen ein Ganztagszug mit häufig rhythmisiertem Unterricht eingerichtet ist, als „Gebundene Ganztagsschulen“ bezeichnet.

Beide Einrichtungsformen werden unter dem Oberbegriff der „Ganztagsschulen“ geführt.

Alle Schulen in der Trägerschaft des Landkreises sind Ganztagesschulen.

Die gebundene Form gibt es an der Katharina-Fischer Schule und dem Anne-Frank Gymnasium.


Lernmittelfreiheit


Gemäß Art. 21 Abs. 3 BaySchFG werden auf Antrag die Eltern ab dem dritten Kind von der Pflicht befreit, Atlanten selbst zu beschaffen. Voraussetzung ist der Bezug von Kindergeld für drei oder mehr Kinder. Anträge sind an den Schulen erhältlich.

   

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Landratsamt Erding

Fachbereich 11

AdresseLandratsamt Erding
Alos-Schießl-Platz 2
85435   Erding
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr