Vollzug des Unterbringungsgesetzes
Ziele
- Gesundheitliche Wiederherstellung und soziale Eingliederung des u.g. Personenkreises
- Förderung des Zusammenwirkens aller beteiligten Behörden/Einrichtungen im Landkreis Erding
Aufgaben
- Anordnung und Durchsetzung der (sofortigen vorläufigen) Unterbringung von Personen, die auf Grund einer psychischen Störung/Erkrankung sich selbst, Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl erheblich gefährden (nach den Vorschriften des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes – BayPsychKHG)
- Vermittlung von Hilfen (Betreuung, ärztliche Hilfe, Suchtberatung etc.) zur Vermeidung einer Unterbringung
- Prüfung der Notwendigkeit der Einleitung sicherheitsbehördlicher Maßnahmen (z.B. Entzug von Waffen- oder Führerscheinen)
- Stellen von Anträgen auf Betreuung
- Vorladungen zur amtsärztlichen Feststellung des Gesundheitszustandes
- Anmerkung: Zur Vermeidung von öffentlich-rechtlichen Unterbringungen hat der Bezirk Oberbayern einen „Krisendienst Psychiatrie“ (externer Link: http://www.krisendienst-psychiatrie.de/) eingerichtet . Dieser ist unter Tel. 0180/6553000 rund um die Uhr für alle hilfesuchenden Personen (auch Angehörige oder Nachbarn) erreichbar.
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Widl,
Daniela
Fachbereichsleiterin
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+49 8122 58-1481 | +49 8122 58-1381 | 101 | daniela.widl@lra-ed.de |