Glücksspielrecht

Das Landratsamt Erding ist ausschließlich zuständig für glücksspielrechtliche Erlaubnisse im Bereich der Spielhallen. Für Sportwetten und kleines Glücksspiel ist hauptsächlich die Regierung von Oberbayern zuständig. Für nähere Informationen zur Erlaubnis für Spielhallen oder Erreichbarkeit der Regierung von Oberbayern kontaktieren Sie uns bitte.

Bei Neuerrichtungen von Spielhallen oder Übernahme von einem vorherigen Betreiber denken Sie bitte an die ebenfalls notwendige Erlaubnis nach der Gewerbeordnung (siehe Erlaubnisse Gewerberecht).

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Grünn, Michael
Sachgebietsleiter
+49 8122 58 1204 +49 8122 58 1288 216

Landratsamt Erding

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 2
85435   Erding
Kontakt
Telefon: 08122 / 58-1204
Fax: 08122 / 58-1204
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr