Glücksspielrecht
Das Landratsamt Erding ist ausschließlich zuständig für glücksspielrechtliche Erlaubnisse im Bereich der Spielhallen. Für Sportwetten und kleines Glücksspiel ist hauptsächlich die Regierung von Oberbayern zuständig. Für nähere Informationen zur Erlaubnis für Spielhallen oder Erreichbarkeit der Regierung von Oberbayern kontaktieren Sie uns bitte.
Bei Neuerrichtungen von Spielhallen oder Übernahme von einem vorherigen Betreiber denken Sie bitte an die ebenfalls notwendige Erlaubnis nach der Gewerbeordnung (siehe Erlaubnisse Gewerberecht).
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Grünn,
Michael
Sachgebietsleiter
|
+49 8122 58 1204 | +49 8122 58 1288 | 216 | gewerbe@lra-ed.de |
Landratsamt Erding
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AdresseLandratsamt Erding
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Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr