Entscheidungen über Aufenthaltstitel

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln zu den verschiedenen Aufenthaltszwecken (u. a. Familienzusammenführung, Erwerbstätigkeit, Deutschintensivkurs, Studium, Humanitäre Gründe)
  • Übertragung von Aufenthaltstiteln
  • Ausstellung von vorläufigen Aufenthaltstiteln
  • Ausstellung von Aufenthaltsbescheinigungen
  • Auflagenänderungen bei bestehenden Aufenthaltstiteln

Für die Erteilung/Verlängerung/Übertragung Ihres Aufenthaltstitels bitten wir Sie, einen Termin bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bzw. unter der Tel. 08122/58-1700, zu vereinbaren. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis bzw. Reisepasses einen Termin, da die Bearbeitungszeit aufgrund der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT’s) ca. sechs Wochen betragen kann.


Die wichtigsten Informationen zum neuen elektronischen Aufenthaltstitel entnehmen Sie der ganz unten aufgeführten Informationsbroschüre zum eAT.


Zuständigkeiten:

A - Aq
Frau Faltermaier
Ar – B, Q Frau Wagner
C, N, R Frau Freundl
D, J, P Frau Hackl
E, G, I, W Frau Baumgartner
F, K Frau Georgieva
H, L, Z Frau Schöttner
M, U Frau Böyük
O, T, V, Y Frau Mrowczynski
S, X Frau Kieblspeck

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Baumgartner, Verena
Mitarbeiterin
+49 8122 58-1553 +49 8122 58-1272 023
Böyük, Arzu
Mitarbeiterin
+49 8122 58-1295 +49 8122 58-1272 029
Faltermaier, Nina
Mitarbeiterin
+49 8122 58-1188 +49 8122 58-1272 027a
Freundl, Juliana
Mitarbeiterin
+49 8122 58-1147 +49 8122 58-1272 025
Georgieva, Magdalena
Mitarbeiterin
+49 8122 58-1324 +49 8122 58-1272 019
Hackl, Agnes
Mitarbeiter
+49 8122 58-1341 +49 8122 58-1272 027a
Kieblspeck, Elena
Mitarbeiterin
+49 8122 58-1277 +49 8122 58-1272 019
Mrowczynski, Melanie
Mitarbeiterin
+49 8122 58-1213 +49 8122 58-1272 029
Schöttner, Jennifer
Mitarbeiterin
+49 8122 58-1032 +49 8122 58-1272 025
Wagner, Franziska
Mitarbeiterin
+49 8122 58-1573 +49 8122 58-1272 027

INFOS ZUM eAT

Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

  • Der eAT ersetzt weitgehend das bisherige Klebeetikett im Pass.
  • Ziel ist die europaweite einheitliche Gestaltung der Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige.
  • Der eAT ist ein eigenständiges Dokument im praktischen Kreditkartenformat.
  • Der eAT enthält einen kontaktlosen Chip im Karteninnern, in dem zum Schutz gegen Missbrauch und zur Herstellung einer verlässlichen Verbindung zwischen dem Inhaber des eAT und diesem Dokument ein digitales Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind.
  • Der eAT enthält eine Online-Ausweisfunktion, mit der Transaktionen, zum Beispiel im Internet oder an Verkaufsautomaten, einfach und schnell durchgeführt werden können.
  • Der eAT ist für die Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur für das rechtsverbindliche Unterzeichnen digitaler Dokumente vorbereitet.

Hinweise

Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 31.08.2021 ihre Gültigkeit. Dies regelt § 105b Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des RL-Umsetzungsgesetzes.

Landratsamt Erding

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AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 2
85435   Erding
Kontakt
Telefon: 08122 / 58-1700
Fax: 08122 / 58-1272
Öffnungszeiten

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