Ausländerwesen
Information zur Verlängerungen von Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG, die länger als bis zum 01.02.2023 gültig sind:
Seit dem 05.12.2023 ist die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) in Kraft. Gemäß dieser Verordnung gelten alle Aufenthaltserlaubnisse mit einer Gültigkeit von mindestens 01.02.2024 automatisch bis zum 04.03.2025 weiter, ohne dass es hierzu einer Vorsprache bei der zuständigen Ausländerbehörde bedarf.Die weiteren Informationen können Sie in der Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts hier nachlesen. Aufenthaltserlaubnisse mit einer kürzeren Gültigkeit als bis zum 01.02.2024 und Fiktionsbescheinigungen sind von dieser Regelung nicht umfasst. Hier müssten Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde um eine Verlängerung bemühen.
Information der Ausländerbehörde zur aufenthaltsrechtlichen Behandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine
Інформація від Імміграційного офісу щодо поводження з біженцями з України за законом про проживання:
Ihr Anliegen bei der Ausländerbehörde
Sie haben Fragen/Anliegen zu bestimmten Themen die Sie persönlich betreffen oder zu denen Sie bevollmächtigt wurden und können die Ausländerbehörde telefonisch nicht erreichen?
Dann verwenden Sie bitte dieses Onlineformular und senden es an uns.
Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und uns um Ihr Anliegen kümmern.
Auf Grund der Vielzahl von Anfragen bitten wir um Verständnis, dass nicht jede Anfrage innerhalb weniger Tage beantwortet werden kann.
Sollten Sie für andere Personen anfragen, vergessen Sie bitte nicht eine entsprechende Vollmacht mit beizufügen, da wir sonst aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte geben dürfen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bürgeranfrage
Leitung
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kilger,
Tobias
Sachgebietsleiter
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+49 8122 58-1700 | +49 8122 58-1272 | 114 | auslaenderamt@lra-ed.de |
Ludwig,
Norbert
Sachgebietsleiter
|
+49 8122 58-1700 | +49 8122 58-1272 | 114 | auslaenderamt@lra-ed.de |
Formulare
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Arbeitgeberbestätigung
Bescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
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Aufenthaltserlaubnis
Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
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Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung
Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
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Brexit Aufenthaltsanzeige
Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige
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Duldung
Antrag auf Duldung
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Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Bundesagentur für Arbeit
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Ermittlung des Nettoeinkommens bei Selbststaendigen
Bitte vom Steuerberater/in ausfüllen und bestätigen lassen!
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Mietkostenbestätigung
(gilt nur in Verbindung mit dem Mietvertrag)
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Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthaltskarte EU
Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis bzw. Daueraufenthaltskarte EU
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Reiseausweis
Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises
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Vollmacht
Vollmacht für Angelegenheiten bei der Ausländerbehörde Erding
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Vollmacht Abholung eAt
Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels
- Wohnraumbestätigung
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Verpflichtungserklärung
Angaben zur Verpflichtungserklärung nach §§ 66, 67 und 68 des Aufenthaltsgesetzes
- Beratung über die Einbürgerung
Merkblätter
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Informationen zum Integrationskurs
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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Information für EU-Bürger
Freizügigkeitsrecht von EU-Bürger
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Perspektive Freiwillige Rückkehr - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Beratungsangebote, Rückkehrprogramme, Reintegration
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Der elektronische Aufenthaltstitel
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Einbürgerungstest und Sprachkenntnisse
Landratsamt Erding
Liegenschaftsmanagment
Das Ausländeramt Erding hat auf Terminvereinbarung umgestellt!
Dienstag Nachmittag geschlossen!