Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte

Die blaue Ehrenamtskarte erhalten im Prinzip alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die
   

  • sich freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren
  • mindestens seit zwei Jahren im Bürgerschaftlichen Engagement tätig sind
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard)
  • aktiv in der Feuerwehr sind – mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mind. abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA)
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischem Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)

        

      
Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie folgende Personen:
  

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren
       


  
Für die goldene und blaue Ehrenamtskarte gilt:

  • Die Aufwandsentschädigungen, die für das Engagement gewährt werden, dürfen üblicherweise den jährlichen Freibetrag (840 € Ehrenamtspauschale bzw. 3000€ Übungsleiterpauschale) nicht übersteigen.
  • Der Antragssteller oder die Antragsstellerin bestätigt dies mit Unterschrift.
  • Der Verein bzw. die Organisation/Einrichtung bestätigt die ehrenamtliche Tätigkeit des Antragsstellers oder der Antragsstellerin.
  • Die bestätigende Person kann nicht gleichzeitig Antragssteller oder Antragsstellerin sein.

    
Weiterer Punkt bei goldener Ehrenamtskarte:

  • Reservistin bzw. Reservist seit mindestens 25 Jahren im aktiven, regelmäßigen Wehrdienst der Bundeswehr mit insgesamt mindestens 500 Tagen Reservisten-Dienstleistung oder Angehörige oder Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos.