Brandschutzdienststelle

Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Aufgaben der Brandschutzdienststelle informieren:  

  • Stellungnahmen zum abwehrenden Brand- und Gefahrenschutz im Rahmen von bauordnungs-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Genehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren usw.
  • Mitwirkung an Bauleitplanverfahren hinsichtlich der Belange des abwehrenden Brandschutzes
  • Vertretung der Belange der Feuerwehr gegenüber Prüfsachverständigen für Brandschutz
  • Wahrnehmung brandschutztechnischer Belange im Vollzug des Sicherheitsrechts
  • Stellungnahme zu speziellen Problemstellungen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes
  • Beratung und Prüfung bei der Erstellung von Feuerwehrplänen 
  • Bewertung der Planung von Brandmeldeanlagen und Prüfung dieser Anlagen hinsichtlich der Belange der Feuerwehr
  • Feststellung des Bedarfs von Objektfunkanlagen sowie Prüfung dieser Anlagen hinsichtlich der Belange der Feuerwehr
  • Verwaltung der Feuerwehrschließung im Landkreis Erding
  • Fachliche Unterstützung im Vollzug der Verordnung über die Feuerbeschau
  • Ausnahmen vom Verwendungsverbot von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen in Versammlungsstätte

Die weiteren Aufgaben im Brandschutz:

  • Auskunftserteilung 
    • Zuschussanträgen       
    • Versicherungen für Feuerwehrangehörige und Feuerwehr-Fahrzeuge
    • Feuerbeschau 
    • Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB)
  • Ahndungen aus der Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB)
  • Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
  • Widerspruchsbehörde bei Leistungsbescheiden nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz
  • Alarm- und Einsatzplanung
  • Teilnahme an Übungen und Einsätzen
  • Aufsicht über die örtlichen Feuerwehren und deren Kommandanten
  • Lehrgangsverwaltung und Buchung an den Staatlichen Feuerwehrschulen sowie der Ausbildungsstätte des Landkreis Erding
  • Ehrungen
  • Kreiseinsatzzentrale
  • Zusammenarbeit mit der Kreisbrandinspektion, Ausbildungsstätte und dem Feuerwehr-Service-Zentrum des Landkreises Erding
  • Beschaffung, Verwaltung, Einrichtung und Unterhalt überörtlicher Einrichtungen/Fahrzeuge des Brandschutzes
  • BOS-Funk (analog und digital) und Gleichwelle/(Zusatz)Alarmierungseinrichtungen
  • Genehmigung von Brandmeldeanlagen

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer, insbesondere auch bei bauordnungs- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und der Vertretung der Belange der Feuerwehr gegenüber Prüfsachverständigen für Brandschutz, sehr stark von der Qualität der vorgelegten Unterlagen und der aktuell vorliegenden Anfragen abhängig ist. Die Bearbeitung kann nur in der Abfolge des Eingangs erfolgen. Von einer Bearbeitungsdauer unter sechs bis acht Wochen darf nicht ausgegangen werden. Eine Stellungnahme erfolgt in jedem Fall, von einer stillschweigenden Zustimmung ist nicht auszugehen.

Zum Internetauftritt des Kreisfeuerwehrverbandes e.V. im Landkreis Erding gehts hier. 

Die Ansprechpartner der Brandschutzdiensstelle finden Sie am Ende dieser Seite. 

Ihre Ansprechpartner im Fachbereich 34: 

Name Telefon Telefax Zimmer
Pleiner, Florian
Fachbereichsleiter
08122/58 - 1122 401
Loy, Theresa
Sachbearbeiterin
08122/58 - 1537 401
Manseicher, Albert
Sachbearbeiter
08122/58 - 1137
Bader, Roland
Mitarbeiter
08122 / 1803-700 1. UG

Landratsamt Erding

Brandschutzdienststelle (Postanschrift)

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 2
85435   85435
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr