Brandschutzdienststelle
Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Aufgaben der Brandschutzdienststelle informieren:
- Stellungnahmen zum abwehrenden Brand- und Gefahrenschutz im Rahmen von bauordnungs-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Genehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren usw.
- Mitwirkung an Bauleitplanverfahren hinsichtlich der Belange des abwehrenden Brandschutzes
- Vertretung der Belange der Feuerwehr gegenüber Prüfsachverständigen für Brandschutz
- Wahrnehmung brandschutztechnischer Belange im Vollzug des Sicherheitsrechts
- Stellungnahme zu speziellen Problemstellungen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes
- Beratung und Prüfung bei der Erstellung von Feuerwehrplänen
- Bewertung der Planung von Brandmeldeanlagen und Prüfung dieser Anlagen hinsichtlich der Belange der Feuerwehr
- Feststellung des Bedarfs von Objektfunkanlagen sowie Prüfung dieser Anlagen hinsichtlich der Belange der Feuerwehr
- Verwaltung der Feuerwehrschließung im Landkreis Erding
- Fachliche Unterstützung im Vollzug der Verordnung über die Feuerbeschau
- Ausnahmen vom Verwendungsverbot von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen in Versammlungsstätte
Die weiteren Aufgaben im Brandschutz:
- Auskunftserteilung
- Zuschussanträgen
- Versicherungen für Feuerwehrangehörige und Feuerwehr-Fahrzeuge
- Feuerbeschau
- Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB)
- Ahndungen aus der Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB)
- Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
- Widerspruchsbehörde bei Leistungsbescheiden nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz
- Alarm- und Einsatzplanung
- Teilnahme an Übungen und Einsätzen
- Aufsicht über die örtlichen Feuerwehren und deren Kommandanten
- Lehrgangsverwaltung und Buchung an den Staatlichen Feuerwehrschulen sowie der Ausbildungsstätte des Landkreis Erding
- Ehrungen
- Kreiseinsatzzentrale
- Zusammenarbeit mit der Kreisbrandinspektion, Ausbildungsstätte und dem Feuerwehr-Service-Zentrum des Landkreises Erding
- Beschaffung, Verwaltung, Einrichtung und Unterhalt überörtlicher Einrichtungen/Fahrzeuge des Brandschutzes
- BOS-Funk (analog und digital) und Gleichwelle/(Zusatz)Alarmierungseinrichtungen
- Genehmigung von Brandmeldeanlagen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer, insbesondere auch bei bauordnungs- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und der Vertretung der Belange der Feuerwehr gegenüber Prüfsachverständigen für Brandschutz, sehr stark von der Qualität der vorgelegten Unterlagen und der aktuell vorliegenden Anfragen abhängig ist. Die Bearbeitung kann nur in der Abfolge des Eingangs erfolgen. Von einer Bearbeitungsdauer unter sechs bis acht Wochen darf nicht ausgegangen werden. Eine Stellungnahme erfolgt in jedem Fall, von einer stillschweigenden Zustimmung ist nicht auszugehen.
Zum Internetauftritt des Kreisfeuerwehrverbandes e.V. im Landkreis Erding gehts hier.
Die Ansprechpartner der Brandschutzdiensstelle finden Sie am Ende dieser Seite.
Anträge
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Antrag zur Errichtung einer Brandmeldeanlage Fa. Bosch
Antrag zur Errichtung einer Brandmeldeanlage Fa. Bosch mit Anschluss an die ILS Erding
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Antrag zur Errichtung einer Brandmeldeanlage Fa. Siemens
Antrag zur Errichtung einer Brandmeldeanlage Fa. Siemens mit Anschluss an die ILS Erding
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Antrag auf Freigabe der Feuerwehr Schließung des LK ED.pdf
Antrag auf Freigabe der Feuerwehr Schließung des Landkreis Erding
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Feuerwehrdienst - Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen
Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst (Art. 9 Abs. 1 Satz 4, Art. 10 BayFwG)
Merkblätter
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Brandschutz - Verordnung über die Feuerbeschau
Verordnung über die Feuerbeschau - Gesamtausgabe in der Gültigkeit zum 18.06.2007
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Brandschutz - Verordnung über die Verhütung von Bränden
Verordnung über die Verhütung von Bränden - Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 30.12.2012 bis 31.12.2031
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Feuer - Merkblatt zum Umgang mit einem offenen Feuer - Juni 2018
Zum Beispiel: Reisig- oder Wiedfeuer, Brauchtumsfeuer z.B. Sonnwendfeuer und Grillgeräten
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Wespen, Bienen, Hornissen und Hummeln - Infoblatt
Landratsamt Erding, Untere Naturschutzbehörde und Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz (Stand 2018): "Gefahr durch Wespen, Bienen, Hornissen und Hummeln“
- TAB für Brandmeldeanlagen.pdf
- Anlage 1 TAB Voraussetzungen zur Überprüfung Aufschaltung einer BMA.pdf
- Anlage 2 TAB Muster einer Errichterbestätigung.pdf
- Anlage 3 TAB Muster einer Meldergruppenübersicht.pdf
- Anlage 4 TAB Ansprechpartner.pdf
- Leitfaden Feuerwehr- u Einsatzpläne der AG-BSD.pdf
Ihre Ansprechpartner im Fachbereich 34:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Pleiner,
Florian
Fachbereichsleiter
|
08122/58 - 1122 | 401 | brandschutzdienststelle@lra-ed.de | |
Würmseer,
Thomas
Mitarbeiter
|
08122/58 - 1537 | 401 | brandschutzdienststelle@lra-ed.de | |
Manseicher,
Albert
Mitarbeiter
|
+49 8122 58 1137 | +49 8122 58 1296 | 401 | brandschutzdienststelle@lra-ed.de |
Bader,
Roland
Mitarbeiter
|
08122/1803-700 | Feuerwehr-Service-Zentrum (FSZ) | info@fsz-erding.de |