Motorsportliche Veranstaltungen

Wer eine motorsportliche Veranstaltung (Rennen mit Kraftfahrzeugen, Motorradrennen und Sonder- bzw. Wertungsprüfungen mit Renncharakter) durchführen möchte, bedarf nach Art. 19 Abs. 3 Nr. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetz der Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt. Für den Fall, dass Sie eine solche Veranstaltung planen bitten wir um frühzeitige Anfrage bei uns, die Antragsunterlagen hängen von Art und Umfang der Veranstaltung ab.

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Grünn, Michael
Sachgebietsleiter
08122 / 58-1204 08122 / 58-1288 216

Bitte vereinbaren Sie vor einer Vorsprache vorab telefonisch
oder per E-Mail sicher@lra-ed.de einen Termin