Brunnen zur privaten Brauch- und Trinkwasserversorgung

Hinweise

Hierunter fallen z.B. Brunnen zur Feldbewässerung, zur thermischen Nutzung, Eigenwasserversorgung. Über die unten stehenden Formulare kann die entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis für eine Feldbewässerung beantragt werden. Bei Errichtung eines Brunnens ist der Erdaufschluss vor Maßnahmenbeginn anzuzeigen (Bohrungen und Erdaufschlüsse - Bohranzeigen)

Die Errichtung eines Brauchwasserbrunnens zur Gartenbewässerung ist nur anzeigepflichtig- hierfür ist eine Bohranzeige erforderlich (Anzeigepflichtige Bohrungen und Erdaufschlüsse - Bohranzeigen). Für die anschließende Entnahme von Grundwasser zur Gartenbewässerung ist keine weitere Erlaubnis erforderlich.

Zum Wasserwirtschaftsamt und den Formularen (ext. Links)

https://www.wwa-m.bayern.de/service/antraege/index.htm#bwv

Datenschutzhinweis: https://www.wwa-m.bayern.de/impressum/index.htm

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Hagl, Verena
Mitarbeiterin
+49 8122 58 1229 +49 8122 58 1033 103

Wasserrecht (Dienstgebäude)

AdresseWasserrecht (Dienstgebäude)
Freisinger Straße 67
85435   Erding
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr

Wasserrecht (Postanschrift)

AdresseWasserrecht (Postanschrift)
Postfach 1255
85422   Erding