Niederschlagswasserbeseitigung

Hinweise

Für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer oder Versickerung ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Unter der Voraussetzung, dass die Anforderungen der "Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser" (TRENGW) und der "Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser" (NWFreiV) eingehalten werden, ist die Versickerung erlaubnisfrei.

Bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer ist keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, falls die Anforderungen der "Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer" (TRENOG) eingehalten werden.

Über die folgenden externen Links gelangen Sie zur TRENOG, TRENGW oder NWFreiV.
(Es handelt sich hierbei um eine Seite des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)

Externe Links zum Download
   

Sofern eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, wäre diese am Landratsamt Erding, Sachgebiet Wasserrecht, zu beantragen. Der Umfang der Antragsunterlagen kann der jeweiligen "Checkliste für den Antragsteller" (siehe unten) entnommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen vollständig sein müssen, damit sie von uns an das Wasserwirtschaftsamt München zur fachlichen Stellungnahme weitergeleitet werden können.
    

Für Sie zuständig

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Sobott, Brigitta
Mitarbeiterin
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