Was Sie beachten müssen
Mikrochip
- 15-stellig
- vor der anzuerkennenden Tollwutimpfung gesetzt
- Nachweis mittels Mikrochip-Zertifikat, Registrierung, Rechnung vom Tierarzt o.ä. ist mitzuführen
Tollwut-Schutzimpfung
- frühestens im Alter von 12 Wochen
- nach der Kennzeichnung
- 21 Tage Wartezeit ab dem Termin der Erst-Impfung oder nach einer Impflücke, erst dann gültig
- gültig zum Zeitpunkt der Reise
- Nachweis mittels Impf-Zertifikat, Impfpass, Rechnung vom Tierarzt o.ä. ist mitzuführen
Tollwut-Antikörpertiterbestimmung
- Blutabnahme frühestens 30 Tage nach der Tollwut-Schutzimpfung
- Untersuchung der Blutprobe in einem EU-zugelassenen Labor
- Grenzwert: 0,5 IU/ml Serum oder höher Liegt der Antikörpertiter unter 0,5 IU/ml Serum, muß entsprechend der genannten Bedingungen eine erneute Tollwutschutzimpfung und mindestens 30 Tage später eine erneute Tollwut-Antikörpertiterbestimmung erfolgen.
- Wartezeit: 3 Monate ab dem Tag der Blutabnahme mit einem Ergebnis von mind. 0,5 IU/ml Serum
Nachweis mittels Laborbericht ist mitzuführen
EU-Veterinärzertifikat
- Links:
- zusammen mit einer Erklärung (Model of Declaration) vom Besitzer/Begleitperson, dass kein Besitzübergang erfolgen soll
- von einem amtlichen Tierarzt/Amtstierarzt einer offiziellen (staatlichen!) Behörde im Herkunftsland mit Dienstsiegel und Unterschrift bestätigt
- Gültigkeit: 10 Tage ab Ausstellungsdatum
- Als EIN Blatt formatiert, d.h. jedes einzelne Blatt muss mit der Zertifikatsnummer, Datum, Name, Unterschrift und Siegel des Amtstierarztes versehen sein, damit die Zusammengehörigkeit aller Blätter gewährleistet ist.
Grenzkontrollstelle Flughafen München
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