Fleischhygiene

Sachgebiet 52-2

  • Hygienekontrollen in Schlachtbetrieben
  • Organisation und Überwachung der Rückstandskontrollen
  • Organisation und Überwachung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
  • Überwachung der EU-Zulassungen

Nach EU-Recht müssen Schlachttieruntersuchungen bei Notschlachtungen durch einen amtlichen Tierarzt durchgeführt werden. Damit im Sinne des Tierschutzes die Möglichkeit erhalten bleibt, eine sehr zeitnahe Schlachttieruntersuchung durchzuführen, sind alle Tierärzte, die zur Ausübung des tierärztlichen Berufes nach § 2 der Bundes-Tierärzteordnung befugt sind, für diese Aufgabe zu amtlichen Tierärzten ernannt. Die Ernennung zum amtlichen Tierarzt wird nur für den jeweiligen Fall wirksam. Das Landratsamt Erding hat eine entsprechende Allgemeinverfügung für den Landkreis Erding erstellt. Die Abrechnung der Schlachttieruntersuchung und die damit verbundene Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung erfolgt als privatrechtliche Dienstleistung direkt zwischen Tierarzt und Tierhalter (z.B. nach GOT).

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Dr. Rankl, Julia
Sachgebietsleiterin
+49 8122 58 1478 +49 8122 58 1471 112
Hobmaier, Hermann
Lebensmittelkontrolleur
+49 8122 58 1484 +49 8122 58 1471 123
Maier, Sebastian
Lebensmittelkontrolleur
08122 58-1483 08122 58-1471 204
Menzel, Thomas
Lebensmittelkontrolleur
+49 8122 58 1485 +49 8122 58 1471 119
Reitinger, Josef
Lebensmittelkontrolleur
+49 8122 58 1482 +49 8122 58 1471 119
Schuster, Michael
Lebensmittelkontrolleur
+49 8122 58 1486 +49 8122 58 1471 119

Landratsamt Erding

Fleischhygiene

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 6
85435   Erding
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr