Stabsstelle - Gleichstellung
Aktuelle Projekte
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Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten Sabine Trettenbacher
Die Gleichstellungsstelle wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Beruf, Familie und Gesellschaft hin.
- Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts und des Klinikums Landkreis Erding
- Mitwirkung in der internen Verwaltungsstruktur des Landratsamts und des Klinikums, wie beispielsweise durch Gespräche mit dem Landrat und dem Personalrat, Beteiligung in Personalauswahlverfahren, Ausschüssen des Kreistages oder der Formulierung von Dienstvereinbarungen
- Vernetzende Tätigkeit mit Organisationen innerhalb des Landkreises, wie zum Beispiel die Leitung des "Runden Tisches Häusliche Gewalt" und der Arbeitskreise "Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ und „Gegen weibliche Geschlechtsbeschneidung"
- Bayernweite Vernetzung mit anderen Gleichstellungsbeauftragten und dem Familienministerium des Freistaates Bayern
- Projektarbeit für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Erding zur Förderung der Gleichstellung
Eine Einzelberatung von Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Erding ist nicht im Aufgabenspektrum der Gleichstellungsbeauftragten. Die Rechte, Aufgaben und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten regelt das Bayer. Gleichstellungsgesetz
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Vernetzende Tätigkeit innerhalb des Landkreises
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Beratungslandkarte
Beratungslandkarte im Landkreis Erding für Erstberatung in schwierigen Lebenssituationen
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Dein Körper gehört Dir!
Help and advice on domestic violence in the district of Erding
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Anlaufstellen im Bereich Hilfe und Prävention bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
für Fachkräfte sowie im Vereinswesen tätige Personen
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Junge Menschen in Not
Hilfe und Beratung bei sexualisierter Gewalt an jungen Menschen: Dein Körper gehört Dir!
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Information und Beratung über weibliche Genitalbeschneidung
Help and advice on female genital mutilation (FGM)
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Leitfaden FGM/C
für Fachkräfte in sozialen, pädagogischen und medizinischen Berufen
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Hilfe und Beratung bei häuslicher Gewalt im Landkreis Erding
Help and advice on domestic violence in the district of Erding
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BayGlG - Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern
Bayerisches Gleichstellungsgesetz – BayGlG - Vom 24. Mai 1996 (GVBl. S. 186) BayRS 2039-1-A
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Gleichstellungsbericht 2020 - Landkreis Erding
Gleichstellungskonzept für das Landratsamt Erding nach dem Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz – BayGlG) - 5. Fortschreibung
- Schweigepflichtentbindung Gleichstellung.pdf
Landratsamt Erding
Stabsstelle - Gleichstellung
Individuelle Terminvereinbarung
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Trettenbacher,
Sabine
Gleichstellungsbeauftragte:
Stabsstelle - Gleichstellung
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+49 8122 58-1106 | +49 8122 58-1455 | 203 | gleichstellung@lra-ed.de |