Trinkwasserhygiene

Vollzug der Trinkwasserverordnung
   

Ziele

  • Schutz der menschlichen Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben können
  • Gewährleistung der Genusstauglichkeit und Reinheit des Wassers

Aufgaben

  • Durchsetzung der regelmäßigen Untersuchungspflicht des Trinkwassers aus zentralen Wasserversorgungsanlagen und aus (privaten) Kleinanlagen (sog. Hausbrunnen)
  • Überprüfung der vorgelegten Befunde
  • bei Bedarf Erlass von Anordnungen nach der Trinkwasserverordnung (z.B. Abkochanordnungen)
  • Erlass der notwendigen Maßnahmen im Falle von Kontaminationen des Trinkwassers (z.B. Legionellennachweis)
  • bei Zuwiderhandlungen Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Widl, Daniela
Fachbereichsleiterin
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Mitarbeiterin
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Landratsamt Erding

Verbraucherschutz

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85435 Erding
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