Sachverständige (1. PSW, 2. nach §53 AwSV)

Hinweise

1. PSW

Bei einigen wasserrechtlichen Sachverhalten gibt mittlerweile nicht mehr das Wasserwirtschaftsamt eine Stellungnahme ab. Verschiedene Aufgaben wurden privatisiert und werden nun von "Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft" (PSW) wahrgenommen. PSW sind z.B. in folgenden Bereichen tätig:

  • Kleinkläranlage
  • Grundwasserwärmepumpe ("thermische Nutzung")
  • Bauabnahme

Näheres hierzu sowie eine Liste der PSW finden sie hier (externer Link zum Bayerisches Landesamt für Umwelt).

2. Sachverständige nach §53 AwSV

Der Betreiber einer Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, hat die Dichtheit und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen. Bei prüfpflichtigen Anlagen ist die Eigenüberwachung durch die Fremdüberwachung eines AwSV-Sachverständigen zu ergänzen.

Nähere Informationen sowie eine Liste der Sachverständigenorganisationen finden Sie hier (externer Download-Link zum Bayerisches Landesamt für Umwelt)
  

Links (ext.)

Liste der Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)
externer Link zum Bayerisches Landesamt für Umwelt
  
Liste der Sachverständigenorganisationen nach §53 AwSV
externer Download-Link zum Bayerisches Landesamt für Umwelt
    

Für Sie zuständig

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