Übergang Kindergarten - Grundschule


Die Grundschulen im Landkreis

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule beinhaltet mehr als den Erwerb von Wissen: Die Grundschule unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit.

Zuständigkeit
Das Staatliche Schulamt Erding ist zuständig für die Grund- und Mittelschulen. Auf der Homepage www.schulamt-erding.de erhalten Sie Informationen über die Grund- und Mittelschulen im Landkreis, das Lernentwicklungsgespräch sowie über besondere Schulprofile wie Inklusionsschule oder Flexible Grundschule.

Weitere Informationen:
www.km.bayern.de/grundschule (ext. Link)
www.schulberatung.bayern.de (ext. Link)
www.meinbildungsweg.de (ext. Link)

Schulpflicht
In Deutschland gibt es die Pflicht, dass Kinder ab einem bestimmten Alter eine Schule besuchen müssen. Schulpflichtig sind Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, wurde zum Schuljahr 2019/2020 ein Einschulungskorridor eingeführt. Diese Kinder durchlaufen das gesamte Einschulungsverfahren. Auf Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnisse
gibt die Schulleitung eine Empfehlung ab. Die Eltern entscheiden dann, ob die Schulpflicht ihres Kindes um ein Jahr verschoben werden soll. Die vorzeitige Einschulung ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenso möglich wie die Zurückstellung. Informationen dazu bekommen Sie von der Schule, aber auch von Ihrem Kindergarten. Die genauen Aufnahmebedingungen des aktuellen Jahres erfahren Sie unter www.km.bayern.de/schulaufnahme (ext. Link). Eltern mit schulpflichtigen Kindern werden rechtzeitig angeschrieben und über die Schulanmeldung informiert.

Sprengelprinzip
Die Schulpflicht ist grundsätzlich an der örtlichen Grundschule (Sprengelschule) zu erfüllen. Wenn Sie wissen wollen, welche Schule das für Sie ist, können Sie dies in der Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfragen. Dort erhalten Sie auch Informationen über die Möglichkeit, bei zwingenden persönlichen Gründen einen Gast Gastschulantrag zu stellen. Die Sprengelschule finden Sie auch über die Homepage des Staatlichen Schulamts (www.schulamt-erding.de (ext. Link))

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten persönlich mit dem Kind am Tag der Schulanmeldung. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde des Kindes, der Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung, Nachweis zum Masernschutz sowie ggf. der Sorgerechtsbeschluss.

Kooperation zwischen Kindertagesstätte und Grundschule
Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule gilt als der Weg vom spielerischen zum systematischen Lernen. Diese Übergänge anschlussfähig zu gestalten, gelingt in der Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Grundschule. Insbesondere im letzten Kindergartenjahr ist diese Zusammenarbeit ein ungemein wichtiges Aufgabenfeld und wird durch die gesetzliche Forderung in Art. 15 Abs. 2 BayKiBiG dieser untermauert. Ziel der Zusammenarbeit ist es, den Übergang für das einzelne Kind möglichst anschlussfähig und motivierend zu gestalten. Da sich die Kinder in der Regel auf den Schuleintritt freuen, gilt es diese Freude in gemeinsamer Verantwortung aller Beteiligten zu erhalten.
Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan bietet hierzu eine Fülle von Beispielen zur Gestaltung des Übergangs.

Der Übergang
Das Verfahren zum Übergang vom Kindergarten zur Grundschule ist von Gemeinde zu Gemeinde und von Kindergarten zu Kindergarten unterschiedlich. Es gibt kein vorgeschriebenes Vorgehen. Üblich sind Schulbesuche für Vorschulkinder, Besuche von Grundschullehrern in den Kindergärten und Informationsabende für Eltern. Zwingend vorgeschrieben ist die Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt. Der Übergang könnte aber folgendermaßen aussehen:


Beispiel aus Erding:

Oktober:
Konferenz der örtlichen Kindergärten und Grundschulen
November/Dezember/Januar:
Elternabende zum Thema „Schulfähigkeit“
November bis Februar:
Informelle Lehrerbesuche in den Kindertagesstätten, Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt
Februar/März:
„Schule spielen“ – Schulspiel
In Einzelfällen: Einzelverfahren; evtl. Hinzuziehung eines Schulpsychologen bzw. einer Lehrkraft im Sonderschuldienst/Erstellung eines „Sonderpädagogischen Gutachtens“
März/April:
Schuleinschreibung, ggf. Entscheidung über Verschiebung der Einschulung
Juli:
„Schnuppertag“:
Kindergartenkinder besuchen die Schule


Beispiel aus Dorfen:

Herbst:
Konferenz der örtlichen Kitas und Grundschulen, gegenseitige Hospitation von Lehrkräften und Erziehern in Schule und Kita
Januar/Februar:
gemeinsamer Elternabend von Kita und Grundschule, Besuch der Kindergartenkinder in der Grundschule, informelle Lehrerbesuche in den Kitas, Schuleingangsuntersuchung durch das
Gesundheitsamt, „Schule spielen“ für Vorschulkinder

Nur bei zweifelhaften Fällen:

  • Einzelverfahren oder Kieler Verfahren (wenn möglich unter Anwesenheit von Erziehern und Förderpädagogen)
  • evtl. Hinzuziehung eines Schulpsychologen oder Erstellung eines „Sonderpädagogischen Gutachtens“ zur Feststellung des optimalen Förderortes

März/April:
Schuleinschreibung, ggf. Entscheidung
über Verschiebung der Einschulung
Juli:
„Schnuppertag“: Kindergartenkinder besuchen die Schule


Schulfähigkeit
Voraussetzung für die Einschulung ist, dass die körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes einen erfolgreichen Unterrichtsbesuch erwarten lässt. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Daneben wird die Einschätzung weiterer
Fachkräfte (z. B. Beratungslehrkraft, Schularzt, Erziehern) mit herangezogen.
Sollte die erforderliche Schulreife noch nicht erreicht sein, kann das Kind vom Schulbesuch für ein Jahr zurückgestellt werden. Das Jahr der Zurückstellung
wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet. Bei einer späteren Einschulung gibt es im Landkreis Erding verschiedene Möglichkeiten, das Kind besonders zu fördern.

Schulkindergärten
Schulkindergärten sind für Kinder gedacht, die bei der Schuleinschreibung zurückgestellt wurden, aber auch für Kinder, die im letzten Jahr vor dem Schulbesuch noch gezielten Förderbedarf haben. Die Kinder werden bzw. sind im Anmeldejahr in der Regel sechs Jahre alt. Die konzeptionelle Ausrichtung der Schulkindergärten bezieht sich folglich auf eine homogene Altersstruktur mit dem Ziel der Erreichung der Schulfähigkeit. Grundlage hierfür ist der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan, Schwerpunkte bilden die sprachliche und kognitive
Förderung, der Erwerb der sozial- und lernmethodischen Kompetenzen sowie die Erlangung von Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein.

Im Landkreis Erding sind derzeit sechs Schulkindergartengruppen:

  • Dorfen, *BRK-Schulkindergarten „Insel der Entdeckung“
  • Erding, *BRK-Schulkindergarten „Villa bunte Herzen“
  • Erding, Schulkindergarten „Caritas Kinderburg Erding“
  • Hörlkofen, Schulkindergarten in der Kindertagesstätte Hörlkofen
  • Oberding, Schulkindergarten Oberding
  • Moosinning, *BRK-Schulkindergarten im BRK-Kinderhaus BunteRKunt

(*BRK Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Erding)

Schulvorbereitende Einrichtung
Die SVE (Schulvorbereitende Einrichtung) ist ein einjähriges, präventives Förderangebot für Kinder mit Entwicklungsverzögerung.

Die Kinder haben Probleme mit:

  • der Sprache
  • der Wahrnehmung
  • der Bewegung
  • dem Lernen
  • der Konzentration
  • ihren Beziehungen zu anderen
  • ihrer emotionalen Stabilität

Diese Probleme können in einem Regelkindergarten bis zur Einschulung nicht aufgefangen werden. In der schulvorbereitenden Einrichtung arbeiten
Heilpädagogen und Sonderpädagogen eng zusammen, um das Ziel der SVE, die Erreichung der Schulfähigkeit, zu unterstützen. Das Kollegium der SVE berät die Eltern rechtzeitig vor dem Einschulungstermin über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Schuleintritts und die anstehenden Entscheidungen. Es unterstützt weiterhin die familiäre Erziehungsarbeit.

Im Landkreis Erding gibt es schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) am:

  • Sonderpädagogischen Förderzentrum in Erding (Katharina-Fischer-Schule)
  • Sonderpädagogischen Förderzentrum in Dorfen die Schule