Gewässerunterhaltung

Hinweise

Die Gewässerunterhaltung ist eine öffentliche Aufgabe der Unterhaltspflichtigen, auf deren Erfüllung Dritte keinen Anspruch haben. Unterhaltspflichtig für die Gewässer 1. und 2. Ordnung ist der Freistaat Bayern. Die Arbeiten werden durch das Wasserwirtschaftsamt München ausgeführt. Die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung obliegt den Gemeinden, soweit nicht Wasser- und Bodenverbände dafür bestehen.

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Baumeister, Nadja
Mitarbeiterin
+49 8122 58 1287 +49 8122 58 1033 100
Nettinger, Bernadette
Mitarbeiterin
+49 8122 58 1385 +49 8122 58 1033 103

Wasserrecht (Dienstgebäude)

AdresseWasserrecht (Dienstgebäude)
Freisinger Straße 67
85435   Erding
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr

Wasserrecht (Postanschrift)

AdresseWasserrecht (Postanschrift)
Postfach 1255
85422   Erding