Tierseuchen
- ANIMO- (TRACES-) Meldungen
- Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen f. Zucht-, Nutz- u. Schlachttiere EG- u. Drittlandverkehr
- Ausstellung von Genusstauglichkeitsbescheinigungen für Waren tierischer Herkunft
- Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Tiere im Reiseverkehr
- Stichprobenartige Rinderkennzeichnungskontrollen (HIT- Meldungen)
- Überprüfung von Marktauftriebslisten
- Überwachung des nationalen, des innergemeinschaftlichen und des Drittlandverkehrs
- Überwachung von Viehhändlern, Viehtransporteuren und Sammelstellen
- Zulassung von Viehhändlern, Viehtransporteuren und Sammelstellen
- Untersuchung amtlich zu beobachtender Tiere
- Zertifizierung von Futtermittelexporten
Nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Erzeugnisse tierischen Ursprungs), Tierkörper oder Tierkörperteile können Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier bergen. Tätigkeiten unter Verwendung von tierischen Nebenprodukten, Tierkörpern oder Tierkörperteilen unterliegen der Aufsicht des Veterinäramtes. Alle Unternehmer die auf einer der Stufe der Erzeugung, des Transportes, der Handhabung, der Verarbeitung , der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten aktiv sind, benötigen für Ihren Betrieb eine Registrierung oder eine Zulassung nach dem tierischen Nebenprodukterecht. Diese ist beim Veterinäramt vor Aufnahme der Tätigkeit zu beantragen.
Die Zulassung bzw. Registrierung betrifft Betriebe zur Beseitigung toter Tiere (Tierkörperbeseitigungsanstalten, Krematorien) ebenso wie Heimtierfuttermittelhersteller, Betriebe mit Biogasanlagen, Transporteure die tierische Nebenprodukte befördern, Verarbeitungs-, Lager- oder Zwischenbehandlungsbetriebe sowie alle sonstigen Betriebe die mit tierischen Nebenprodukten handhaben.
Weiterführende Informationen inklusive der aktuellen Liste zugelassener und registrierter Betriebe für tierische Nebenprodukte finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
ext. Link: http://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/TierischeNebenprodukte/nebenprodukte_node.html
Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
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Den Rahmenplan Afrikanische Schweinepest ASP auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (externer Link):
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Die Bekanntmachung der Neufassung der Schweinepest-Verordnung auf der Seite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (externer Link):
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oder auf der Seite des Bundesanzeiger Verlag (externer Link):
Aufgaben zur Tierseuchenbekämpfung:
- Aufstellung und Aktualisierung der Seuchennotstandspläne, Ausnahmegenehmigungen nach § 34 Tierimpfstoffverordnung
- Ausnahmegenehmigungen nach § 17c Abs. 4 Nr. 2a Tierseuchengesetz
- Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen gegen die allgemeine und besondere Gefahr von Tierseuchen
- Durchführung von systematischen Bekämpfungsprogrammen (z.B. bei Schweinepest)
- Ermittlung von Art, Stand und Ursache von anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen
- Ermittlung von Art, Stand und Ursache von Zoonosen
- Kontrollen nach Schweinehaltungshygieneverordnung
- Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Vorträge bei landwirtschaftlichen Veranstaltungen)
- Organisation, Überwachung und Mitwirkung bei der Varroabekämpfung
- Rinderkennzeichnungskontrollen
- Sachkundeprüfung und Erlaubniserteilung für die Zucht und den Handel von Sittichen
- Tierseuchenmeldungen (TierSeuchenNachrichten und Listserver)
- Überprüfung, Bestätigung und Weiterleitung v. Entschädigungs-, Beihilfe- u. Kostenübernahmeanträgen
- Überprüfung, Bestätigung und Weiterleitung von Leistungsvergütungen der praktischen Tierärzte
- Dokumentation der Kontrolluntersuchungen (Aujeszkysche Krankheit und Bovine Herpesvirus-Infektion)
- Erstellung von Statistiken (Bovine Herpesvirus-Infektion)
- Fachliche Mitwirkung bei freiwilligen Programmen der Bayerischen Tierseuchenkasse
- Fachliche Mitwirkung bei gesetzlich vorgeschriebenen Bekämpfungsverfahren
- Organisation, Überwachung und Mitwirkung bei Kontrolluntersuchungen (Brucellose und Leukose)
Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
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Den Rahmenplan Afrikanische Schweinepest ASP auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (externer Link):
https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tiergesundheit/krankheiten/asp/rahmenplan.htm
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest
- https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/ai_faq.htm
- Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 20.10.2022 (veröffentlicht im Sonderamtsblatt Nr. 45 vom 20.10.2022)
- Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 24.11.2022 (veröffentlicht im Sonderamtsblatt Nr. 51 vom 24.11.2022)
- Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 3.7.2023 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 29 vom 19.7.2023)
- Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 17.8.2023 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 34 vom 23.8.2023)
Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit
- Bekanntmachung - Allgemeinverfügung Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (PDF)
- https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/index.htm
- https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/
- Allgemeinverfügung BT-Impfung
- Stellungnahme StiKo BTV3-Impfung Anlage
Aktuelle Informationen zur Hasenpest/Tularämie
Landratsamt Erding
Veterinärwesen
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr