Infektionsschutzrecht

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes  

Ziele

  • Vorbeugung gegen übertragbare Krankheiten beim Menschen
  • frühzeitige Erkennung von Infektionen
  • Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen

Aufgaben

  • Erlass und Durchsetzung von Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Auftreten von übertragbaren Krankheiten (z.B. Tätigkeits-, Beschäftigungs- und Kontaktverbote)
  • Einzelanordnungen für Hallen- und Freibäder sowie für Saunen
  • bei Zuwiderhandlungen Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Widl, Daniela
Fachbereichsleiterin
+49 8122 58-1481 +49 8122 58-1381 101
Benningsfeld, Mathias
Mitarbeiter
+49 8122 58-1382 +49 8122 58-1381 103