Infektionsschutzrecht

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes  

Ziele

  • Vorbeugung gegen übertragbare Krankheiten beim Menschen
  • frühzeitige Erkennung von Infektionen
  • Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen

Aufgaben

  • Erlass und Durchsetzung von Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Auftreten von übertragbaren Krankheiten (z.B. Tätigkeits-, Beschäftigungs- und Kontaktverbote)
  • Einzelanordnungen für Hallen- und Freibäder sowie für Saunen
  • bei Zuwiderhandlungen Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Benningsfeld, Mathias
Mitarbeiter
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