Aufgaben und Zuständigkeiten
Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert die Einhaltung aller rechtliche Vorschriften im Verkehr mit Lebensmittel, Kosmetika, Tabakerzeugnissen sowie Bedarfsgegenständen - das sind alltägliche Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Zahnbürste, Spielzeug oder Haushaltschemikalien. Ziel ist es, Rechtsverstöße aufzudecken und so den Verbraucher vor Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen.
Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung:
- regelmäßige, risikoorientierte Überwachung aller Betriebe, die gewerbsmäßig Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände, Spielwaren und Tabakerzeugnisse erzeugen, herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen
- Probenahmen:
- Planproben nach Probenplan
- Importproben am Flughafen München
- Außerplanmäßige Proben wie Verdachts- oder Nachproben
- Proben im Rahmen verschiedener Überwachungsprogramme zur Überprüfung der Sicherheit von Lebensmitteln wie das "Lebensmittelmonitoring", der "Nationale Rückstandskontrollplan" und das "koordinierte Überwachungsprogramm" der Europäischen Union
- Durchführung von regelmäßigen Hygienekontrollen, unter anderem in Bäckereien, Gaststätten, Metzgereien und Einzelhandel
- Zusammenarbeit mit dem Zollamt am Flughafen München
- Überwachung von Rückrufaktionen nach dem EU-weiten Schnellwarnsystemen RASFF und RAPEX
- Produktprüfungen (Qualität, Kennzeichnung, Zusammensetzung, Aufmachung und Werbung)
- Überprüfung von Gestattungen, Märkten und Festen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Überwachung von Getränkeschankanlagen in hygienischer Hinsicht
- Stellungnahmen zu Bauplänen und entsprechende Beratung der Gewerbetreibenden
- Mitwirkung bei der Überwachung der Preisangabeverordnung
- Mitwirkung beim Vollzug der Gaststättenbauverordnung, des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
- Mitwirkung bei der Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Mitwirkung bei der EU-Zulassung von Betrieben, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten.
- Vollzug des Infektionsschutzgesetztes
- Überprüfung der betrieblichen Rückverfolgbarkeitssysteme
- Überprüfung und Bewertung der betrieblichen Qualtiätsmanagement-Systeme
Landratsamt Erding
Fleischhygiene
Öffnungszeiten
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr