Landrat und Stellvertreter
Der Landrat ist kommunaler Wahlbeamter. Er wird direkt von der Kreisbevölkerung gewählt. Seine Amtszeit beträgt grundsätzlich sechs Jahre und ist in der Regel deckungsgleich mit der Wahlperiode des Kreistages.
Der Landrat
- führt den Vorsitz im Kreistag, im Kreisausschuss und in den weiteren Ausschüssen (ausgenommen dem Rechnungsprüfungsausschuss) und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse;
- erledigt in eigener Zuständigkeit die laufenden und die ihm vom Kreistag übertragenen Angelegenheiten des Landkreises sowie die Geschäfte, die im Interesse der Sicherheit der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder geheim zu halten sind;
- vertritt den Landkreis nach außen;
- ist Leiter des Landratsamtes.
Landrat des Landkreises ist seit 1.05.2002 Martin Bayerstorfer
Seit Kriegsende übten folgende Persönlichkeiten (bis 1946 waren sie von der Besatzungsmacht eingesetzt, seither werden sie gewählt) das Amt des Landrates im Landkreis Erding aus:
- 1945-1946 Dr. Max Lehmer (CSU)
- 1946 Alfred Riedl (KPD)
- 1946-1948 Dr. Max Lehmer (CSU)
- 1948-1964 Dr. Herbert Weinberger (parteilos)
- 1964-1978 Simon Weinhuber (BP)
- 1978-1986 Hans Zehetmair (CSU)
- 1987-2002 Franz Xaver Bauer (CSU)
- seit 1. Mai 2002 Martin Bayerstorfer (CSU)