Hinweise, Pläne, und Anträge

Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.

Die Überschwemmungsgebiete werden von den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden (Wasserwirtschaftsamt München) ermittelt. An Gewässern dritter Ordnung, können auch die Gemeinden im Benehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt die Überschwemmungsgebiete ermitteln.


Festgesetzte Überschwemmungsgebiete

(Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind Überschwemmungsgebiete die durch Rechtsverordnung festgesetzt wurden)


Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete

(Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete sind Überschwemmungsgebiete, die noch nicht durch Rechtsverordnung festgesetzt wurden; die vorläufige Sicherung endet, sobald die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird)

Internet - Informationsdienst überschwemmungsgefährdete Gebiete

Hier finden Sie unter "Wassertiefen HQ100" (bei den Themenkarten links) auch die ungefähren Wasserstände über Geländeoberkante bei einem 100-jährlichen Hochwasser.

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Bekanntmachung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in den vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten im Landkreis Erding im Amtsblatt Nr. 14 vom 1.4.2015.

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