Cross Compliance-Kontrollen

Die Gewährung von EU-Agrarzahlungen ist an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz geknüpft. Diese Verknüpfung wird als "Cross Compliance" bezeichnet.


Durch CC-Kontrollen wird bei den geförderten Betrieben die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften überprüft. Von den Veterinär-/ Lebensmittel- und Futtermittelbehörden wird die Einhaltung der Vorschriften im sog. weißen CC-Bereich kontrolliert. Dazu gehören die Rechtsakte der Tierkennzeichnung, Lebensmittel-/Futtermittelsicherheit inkl. Arzneimittelsicherheit, Tierseuchen und Tierschutz.

LINK (extern): https://www.stmuv.bayern.de/ministerium/eu/foerderung/landwirtschaftsfonds.htm

Landratsamt Erding

Veterinärwesen

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 6
85435   Erding
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr