Landkreispass
- Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger nach dem AsylbLG und dem SGB II haben die Möglichkeit, im Fachbereich 24 den Landkreispass zu erwerben.
- Mithilfe des Landkreispasses ist der Kauf einer vergünstigten Isar-Card 9 Uhr (sog. „Isar-Card S“) möglich.
- Voraussetzung für den Erwerb des Landkreispasses ist der tatsächliche Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG oder SGB II.
- Die Ausgabe des Landkreispasses ist kostenlos.
- Die Ausgabe des Landkreispasses für SGB XII Berechtigte & Bundesfreiwilligendienstleistende erfolgt durch den Fachbereich 22 (Alois-Schießl-Platz 8).
- Link zur Grundsicherung
Hinweis:
- Für Fragen bzgl. der korrekten Tarifzone bitten wir Sie, sich an den MVV zu wenden.
- Eine Beratung durch den Fachbereich 24 erfolgt nicht.
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Ache,
Christine
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1065 | 08122 / 58-1530 | E.03 | christine.ache@lra-ed.de |
Böpple,
Claudia
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1078 | 08122 / 58-1530 | E.03 | claudia.boepple@lra-ed.de |