Aufsicht über die Heilkunde

Rechtsgrundlagen

Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes bedarf der Erlaubnis, wer „die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will“. Ausübung der Heilkunde ist dabei „jede berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.“

   

Allgemeines

Im Heilpraktikerrecht gibt es drei verschiedene Varianten der Ausübung der Heilkunde:

  • die „allgemeine Heilkunde“
  • die Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • die Heilkunde beschränkt auf das Gebiet eines Heilhilfsberufs (z.B. Physiotherapie)

Nach erfolgter Prüfung der Antragsunterlagen melden wir dem Landratsamt München die Teilnehmer aus dem Landkreis Erding zur Fachkundeüberprüfung. Sobald die Prüfungsergebnisse bei uns eingehen, entscheiden wir endgültig über die vorliegenden Anträge.

   

Bearbeitungszeit und Fristen

Bitte beachten Sie die folgenden Anmeldefristen:
    • Überprüfung im März
       Anmeldung vom 16.06. bis 15.12 des Vorjahres
    • Überprüfung im Oktober
       Anmeldung vom 16.12. des Vorjahres. bis 15.06. des laufenden Jahres.

Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs bei der Kreisverwaltungsbehörde (postalisch).

   

Bitte beachten

Personelle Engpässe bei der Besetzung der Prüfungsausschüsse können dazu führen, dass die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Heilpraktikerüberprüfungen begrenzt wird. Eine Teilnahme an dem gewünschten Überprüfungstermin kann deshalb nicht garantiert werden. Die erforderliche Kenntnisüberprüfung wird vom Fachbereich 3.2.1 (Gesundheitsschutz-, berichterstattung, Kinder- u. Jugendgesundheitspflege) des Landratsamtes München durchgeführt.
Ausführliche Informationen finden Sie weiter unten. Formulare: Heilpraktikererlaubnisse - Merkblatt.​

   

Voraussetzungen

Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben,

  • mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
  • sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen.

   

Erforderliche Unterlagen (per Post)

  • Antrag (2-seitig) ausgefüllt und unterschrieben
  • Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Abschrift)
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das bestätigt, dass Sie in gesundheitlicher, also physischer und psychischer Hinsicht, zur ordnungsgemäßen Berufsausübung (als Heilpraktiker bzw. Ausübung der Heilkunde eingeschränkt) geeignet sind,
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „0“), das bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate ist. Das Führungszeugnis beantragen Sie bei der Meldebehörde, bei der Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind (Stadt, Gemeinde). Dieses soll unter Angabe des Vermerks „Verwendungszweck Heilpraktikererlaubnis“ durch die ausstellende Behörde unmittelbar an das Landratsamt Erding, FB 53 – Verbraucherschutz, Alois-Schießl-Platz 6, 85435 Erding, gesandt werden.
  • Nachweis über Schulabschluss (beglaubigte Ablichtung)
  • Lebenslauf

   

Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben

  • ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
  • ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben

   

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Dopleb, Manuela
Mitarbeiterin
+49 8122 58-1541 +49 8122 58-1381 103

Beachten Sie bitte, dass Sie den Beginn, das Ende sowie Änderungen einer selbstständigen Berufsausübung in den gesetzlich geregelten Heilberufen bzw. als Heilpraktiker dem Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen müssen (Art. 10 GDG).

Nähere Informationen und entsprechende Formulare finden Sie hier.