Gesundheitswesen (Gesundheitsamt)
Aktuelle Informationen des Gesundheitsamts Erding zum Auftreten von Borna Virus (BoDV-1) 18.03.2026
Im Landkreis Erding trat kürzlich bei einem Menschen eine Infektion mit dem sogenannten Borna Disease Virus 1 (BoDV-1, umgangssprachlich als „Bornavirus“ bezeichnet) auf. Bornavirus-Erkrankungen beim Menschen sind außerordentlich seltene Einzelfälle, verlaufen oft aber lebensbedrohlich.
BoDV-1 ist schon seit über 100 Jahren als Erreger der Borna’schen Krankheit bei Pferden, Schafen, Alpakas und anderen Säugetieren in Mitteleuropa bekannt. Im Jahr 2018 wurde BoDV-1 erstmalig als Ursache schwerer Gehirnentzündungen (Enzephalitiden) beim Menschen identifiziert. Die Erkrankung ist beim Menschen äußerst selten. Jährlich werden weniger als zehn Fälle in ganz Deutschland gemeldet, ein Großteil davon aus Bayern. Nach aktuellem Kenntnisstand vermuten die Experten, dass die Übertragung des Virus am ehesten durch den Kontakt zur Feldspitzmaus und deren Ausscheidung erfolgt. Infizierte Feldspitzmäuse scheiden das Virus unter anderem über Kot, Urin, Speichel und die Haut aus, ohne selbst zu erkranken. Der genaue Übertragungsweg des Virus von der Feldspitzmaus auf den Menschen ist Gegenstand der aktuellen Forschung.
Folgende Merkmale kennzeichnen (Feld-)Spitzmäuse: Sie haben deutlich spitzere Nasen bzw. Gesichter als echte Mäuse. Zudem zeichnen sie sich durch einen stechenden Geruch sowie relativ kleine Augen und Ohren aus. Feldspitzmäuse leben auf Brachgebieten, z. B. Straßenböschungen, Steinmauern oder unter Hecken. Insbesondere wenn draußen kältere Temperaturen herrschen, suchen Feldspitzmäuse jedoch gelegentlich auch Schutz in menschlichen Behausungen (z. B. in Schuppen, Garagen, Dachböden, Kellerräumen). Die Tiere sind scheu und nachtaktiv, Begegnungen zwischen Feldspitzmaus und Mensch sind eher selten. Bislang sind Übertragungen des Borna-Virus auf den Menschen fast ausschließlich im sehr ländlichen Bereich bekannt geworden. Mit der Feldspitzmaus eng verwandt sind die häufiger vorkommende Garten- und Hausspitzmaus. Die Feldspitzmaus kann anhand ihrer zweifarbigen Färbung mit deutlicher Grenze zwischen Ober- (grau/braun) und Unterseite (weiß) von der Garten- und der Hausspitzmaus (fließender Übergang) unterschieden werden.
Das Gesundheitsamt Erding steht im Rahmen der Ermittlungen zur Infektionsursache in engem Austausch mit den Expertinnen und Experten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Das LGL wie auch andere Fachbehörden empfehlen grundsätzlich, den Kontakt zu Spitzmäusen und deren Ausscheidungen zu vermeiden und folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
- Lebende oder tote Spitzmäuse sollten nicht mit bloßen Händen berührt werden.
- Bei Arbeiten mit möglichem Kontakt mit den Ausscheidungen von Spitzmäusen, insbesondere bei Staubentwicklung (Kehren), sollten vorsorglich FFP2- oder FFP3-Masken getragen werden.
- Spitzmäuse sollten nicht als Haustiere gehalten werden.
Sollten Sie in Ihrem Wohn- oder Arbeitsumfeld tote Spitzmäuse finden (z. B. weil eine Katze diese ins Haus gebracht hat oder sie versehentlich in eine Mausefalle geraten sind), sollten die Tierkörper sicher beseitigt und betroffene Flächen/Böden mit Haushaltsreiniger gesäubert werden. Im Umgang mit toten Spitzmäusen sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Tragen Sie Einmalhandschuhe und eine FFP2 oder FFP3-Maske.
- Benetzen Sie die tote Spitzmaus und deren mögliche Ausscheidungen zunächst gründlich mit einem handelsüblichen Reinigungs- oder Desinfektionsmittel. So verhindern Sie, dass bei der Entsorgung bzw. Reinigung Staub aufgewirbelt wird.
- Nehmen Sie die tote Spitzmaus in einer über die Hand gestülpten Plastiktüte auf, verschließen Sie diese und entsorgen Sie die Tüte mit dem Hausmüll.
- Waschen Sie Ihre Hände anschließend gründlich.
Weitere Informationen finden Sie in folgendem Merkblatt des LGL:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/borna/doc/flyer_informationen_infektionen_BoDV1.pdf (externer Link)
Hinweise zur sicheren Entsorgung finden Sie hier:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/borna/doc/infoblatt_entsorgung_tote_kleinsaeuger_final.pdf (externer Link)
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Erding über Tel: 08122/58-1433 oder per E-Mail an: borna@lra-ed.de
Das Gesundheitsamt (Fachbereich 51 - Gesundheitswesen) ist ein Bereich der Abteilung 5 (Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz) des Landratsamts Erding. Die wesentlichen Regelungen zu den Aufgaben und Befugnissen sind seit dem 10.05.2022 im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG) zusammengefasst und umfassen beispielsweise Aufgaben des Infektionsschutzes der Gesundheitsförderung und Prävention oder der Berufsaufsicht über die Heil- und Heilhilfeberufe.
Weitere Aufgaben und Dienstleistungen
- Infektionsschutz
- Hygiene öffentlicher Einrichtungen
- Hygiene der Trinkwasserversorgung
- Hygiene von Badegewässern und Schwimmbädern
- Pädagogisch-Audiologischer Sprechtag
- Anzeige selbstständiger Berufsausübung Heilberufe, Heilpraktiker und Pflegedienste
- Nachweispflicht über Masernschutz
- Überprüfung der Pflegequalität in Behinderten- und Senioreneinrichtungen
- Medizinal- und Betäubungsmittelaufsicht
- Tuberkulosefachdienst