Jagdrecht
Aktuelles:
Am 30.12.2023 tritt eine Verordnung in Kraft, die die Voraussetzungen für die behördliche Anerkennung von Nachsuchengespannen schafft. Damit wird das Nachsuchewesen in Bayern weiter professionalisiert und Rechtssicherheit für die Nachsuchengespanne geschaffen, sowie ein wertvoller Beitrag zum Tierschutz und der waidgerechten Jagdausübung geleistet.
Anträge auf Anerkennung sind ab sofort bis 19. Januar 2024 möglich. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stellt für Interessierte Informationen und die erforderlichen Formulare für die Antragsstellung unter folgenden Link zur Verfügung:
Dienstleistungen
- Gestaltung der Jagdreviere
- Betreuung der Jagdgenossenschaften und Rechtsaufsicht
- Erlass und Vollzug von Verordnungen (z.B. Wildschutzgebiete)
- Prüfung und Bestätigung von Jagdpachtverträgen
- Bestätigung von Jagdaufsehern
- Genehmigung von Jagdhandlungen im befriedeten Bezirk
- Ausnahmen von der Schonzeit
- Ausnahmen von der BundeswildschutzVO
- Ordnungswidrigkeiten
- Strafsachen
- Genehmigung und Überwachung von Wildgehegen
- Sonstige jagdliche Angelegenheiten (z.B.Fütterungen, Wegerecht, Wildkrankheiten, Jagd- und Wildschäden)
- Beratung und Auskünfte
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Mettin,
Miriam
Mitarbeiterin
|
08122 58 1061 | 08122 58 1288 | 215 | Miriam.Mettin@lra-ed.de |
Gaßner,
Simone
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1205 | 08122 / 58-1288 | 218 | simone.gassner@lra-ed.de |
Bitte vereinbaren Sie vor einer Vorsprache im Bereich Jagdrecht vorab telefonisch
oder per E-Mail jagd@lra-ed.de einen Termin
Landratsamt Erding
Jagd- und Fischereirecht
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr 7 - 13 Uhr