Leistungen nach dem UVG

  • erhält ein Kind, wenn es unter anderem in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
  • hier bei einem allein erziehenden Elterteil lebt und
  • von dem anderen Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages erhält

Die UVG-Leistungen sind im Fachbereich Jugend und Familie zu beantragen.

Allgemeine Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html

Den Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.vamv-bayern.de/tipps-informationen/antraege-formulare/

Frau Hermansdorfer: A und B, Di - G (Montag bis Donnerstag im Amt, mittwochs nur telefonisch und per E-Mail zu erreichen)

Frau Dillis: H - Md (Mo - Do)

Frau Wörndle: Me - S (Mo - Fr)

Frau Wagner: C - De, Sch, St, T - Z (Di - Fr vormittags)

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Hermansdorfer, Christine
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1164 08122 / 58-1399 122
Dillis, Sigmunde
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1363 08122 / 58-1399 120
Wörndle, Johanna
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1390 08122 / 58-1399 121
Wagner, Kirstin
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1542 08122 / 58-1399 120

Zuständige Sachgebietsleitung