Kinderbetreuung


Der Fachbereich 21 - Jugend und Familie hat die Aufsicht für alle Kindertageseinrichtungen im Landkreis Erding. Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dies sind Kinderkrippen (für Kinder unter 3 Jahren), Kindergärten (für Kinder im Altern von 3 Jahren bis zur Einschulung), Kinderhorte (für Schulkinder nach der Schule) und Häuser für Kinder (für Kinder verschiedener Altersgruppen).

Zu den Aufgaben gehören u. a.:

  • Aufsicht und Beratung der Kindertagesstätten und Träger im Hinblick auf das Sozialgesetzbuch VIII, das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) und die Verordnung zur Ausführung des Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG)
  • Fachliche Beratung aller Beteiligten beim Bau von Kindertageseinrichtungen (Gemeinden, Architekten, Träger)
  • Erteilen von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen
  • Dienstbesprechungen mit Trägern, Leitungen und Vertretern von Kommunen
  • Erteilung von Gleichwertigkeitsanerkennungen für pädagogisches Personal
  • Diverse Datenerhebungen im Kindertagesstättenbereich
  • Prüfung der Fördervoraussetzungen der staatlichen Zuschüsse [ggf. Rücknahme-, Widerrufs- und Vollstreckungsverfahren] und Beratung von Trägern und Gemeinden in diesem Zusammenhang
  • Aufsichtliche Maßnahmen einschließlich örtlicher Prüfungen mit Überprüfung der Einhaltung der Bildungs- und Erziehungsziele
  • Konfliktmanagement

Eng verbunden mit der Aufsicht ist die Fachberatung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen die als Service-Leistung für die kommunalen Träger dieser Kindertagesstätten sowie für die Fachkräfte in diesen Einrichtungen und auch für Eltern der dort betreuten Kinder zur Verfügung steht. Zu den Aufgaben gehören die Information und Beratung hinsichtlich pädagogischer, konzeptioneller und organisatorischer Fragestellungen sowie die Leitung von Konferenzen, Arbeitskreisen und Fortbildungen.

Eine weitere Aufgabe des Fachbereich 21 - Jugend und Familie ist die Bewilligung und Abrechnung der kindbezogenen Betriebskostenförderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) für die Kommunen bzw. Einrichtungsträger.

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Abbenseth, Franziska
Sachbearbeiterin
08122581301 08122581399 114
Winkler, Martina
Fachberaterin
08122/58 - 1364 08122/58 - 1399 113
Marek, Ingrid
Sachbearbeiterin
+49 8122 58 1174 +49 8122 58 1399 102
Nunberger, Martina
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1302 08122 / 58-1399 114
Netter, Karin
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1359 08122 / 58-1399 114

Zuständige Sachgebietsleitung

Name Telefon Telefax Zimmer
Fritsch, Elena
Sachgebietsleiterin
08122 / 58-1694 08122 / 58-1399 101

Landratsamt Erding

Jugend und Familie

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 8
85435   Erding
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr