Beratung/Beistandschaften zu Vaterschaftsfeststellung und/oder Unterhalt für Minderjährige

    
Die Geburt eines Kindes bringt für die Eltern Veränderungen ihres bisherigen Lebens mit sich. Häufig ergeben sich Probleme, bei denen die Hilfe des Jugendamtes wünschenswert ist. So kann sich zum Beispiel die wichtige Frage stellen, wie die Vaterschaft des Kindes geklärt oder wie der Kindesunterhalt geregelt und durchgesetzt werden kann.

Die Problematik des Kindesunterhalts kann schon bei dauerhafter Trennung oder Scheidung auftreten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes beraten und unterstützen den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, wenn die Eltern getrennt leben und verschiedene Wohnsitze haben.

Sobald ein Kind geboren wird und die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert. Das Jugendamt bietet daraufhin der Mutter Beratung und Unterstützung für Mütter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet sind") bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an.

Bei diesem Angebot weist das Jugendamt auf die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung hin und informiert darüber, wie die Vaterschaft festgestellt - insbesondere bei welchen Stellen eine Vaterschaftsanerkenntnis abgegeben - werden kann. Gleichzeitig weist das Jugendamt auf die Möglichkeit der Einrichtung einer Beistandschaft hin.

Ihre Ansprechpartner nach dem Anfangsbuchstaben - Nachname des Kindes

Wenn das Kind noch nicht geboren ist nach dem Nachnamen der Mutter.

  • A - Bn     Sandra Irmer (Mo - Do)
  • Bo - Bq   Nicole Reinhardt (ganztags)
  • Br - Bz    Anna Straub (Di, Mi, Fr halbtags)
  • C             Sandra Irmer (Mo - Do)
  • Da - Dq    Rüdiger Lindenau (ganztags)
  • Dr – Dz   Anni Straub (Di, Mi, Fr halbtags)
  • E – F       Anne-Sophie Unger (ganztags)
  • G - Gq     Nicole Reinhardt (ganztags)
  • Gr - Ko    Rüdiger Lindenau (ganztags)
  • Kp - Na   Michaela Grimm (Mo - Fr)
  • Nb - Ni    Nicole Reinhardt (ganztags)
  • Nj - Nz    Rüdiger Lindenau (ganztags)
  • O - P       Anne-Sophie Unger (ganztags)
  • Q - R       Anni Straub (Di, Mi, Fr halbtags)
  • Sch         Nicole Reinhardt (ganztags)
  • S - Se     Anni Straub (Di, Mi, Fr halbtags)
  • Sf - V      Nicole Reinhardt (ganztags)
  • W            Anne-Sophie Unger (ganztags)
  • X - Z        Nicole Reinhardt (ganztags)

Terminvereinbarung erforderlich

Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie weiter unten.

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Lindenau, Rüdiger
Sachbearbeiter
08122 / 58-1303 08122/ 58 - 1399 119
Straub, Anna
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1079 08122 / 58-1399 124
Unger, Anne-Sophie
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1084 08122/ 58 - 1399 123
Reinhardt, Nicole
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1085 08122 / 58-1399 117
Irmer, Sandra
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1349 08122 / 58-1399 117
Grimm, Michaela
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1080 08122 / 58-1399 124

Zuständige Sachgebietsleitung

Name Telefon Telefax Zimmer
Irmer, Sandra
Sachgebietsleiterin
08122 / 58-1349 08122 / 58-1399 117

Landratsamt Erding

Jugend und Familie (Beistandschaften)

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 8
85435   Erding
Kontakt
Telefon: 08122/58 - 1214
Fax: 08122 / 58-1399
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr