Sportförderung - unser Leistungsangebot

Übungsleiterzuschüsse - Vereinspauschale 2024
     

  • Die Übungsleiterzuschüsse des Landkreises und die staatliche Vereinspauschale bemessen sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder und Übungsleiterlizenzen. 
        
  • Der Antrag auf Vereinspauschale muss mit allen Anlagen bis spätestens 1. März 2024 eingereicht werden.
          
  • Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht.
        
  •  Zur Beantragung der Vereinspauschale 2024 benötigen Sie das zur Verfügung gestellte Antragsformular.
       
  • Wir möchten Sie insbesondere auf den Onlineantrag hinweisen. 
       
  • Für die Einhaltung des Stichtages ist das Datum des Poststempels entscheidend.
       
  • Dies bedeutet konkret, der Antrag muss mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 01. März 2024 in der Kreisverwaltungsbehörde oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleiter (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein. 
       
  • Für den Onlineantrag stehen Ihnen zwei Authentifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung: Mein Unternehmenskonto ELSTER-Zertifikat und die BayernID (Authega Elster-Zertifikat, Online-Ausweisfunktion eID).

       

WICHTIG, bitte unbedingt beachten: 

  • Möglicherweise wird es im Antragsjahr 2024 Änderungen bezüglich der Anerkennung von Lizenzen geben, wir weisen Sie daher ausdrücklich daraufhin alle im Verein eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen anzugeben. 
     

Anerkennung der Trainer- Übungsleiterlizenzen - Erklärung zur Einreichung von Lizenzen



   
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Informationen zum Energiepreiszuschuss

Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreis-zuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern wurde mit der Vereinspauschale 2023 ein allgemeiner Energiepreiszuschuss in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023 an Sport- und Schützenvereine ausbezahlt. 

Die Vereine sind gem. Nr. 2.4 der Richtlinie verpflichtet, bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis ausgefüllt und elektronisch an das Landratsamt Erding eva.haas@lra-ed.de einzureichen.
     

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Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf“

Die Bayrische Staatsregierung möchte die Schwimmfähigkeit der Kinder mit dem Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf“ unterstützen. Zu Beginn des Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten alle Erstklässlerinnen und Erstklässler sowie alle Vorschulkinder einen Gutschein über 50,- Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“. Die Gutscheine können bei allen bayrischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht, der DLRG und auch bei einigen privaten Anbietern eingelöst werden. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt im Vorfeld bei dem jeweiligen Kursanbieter Ihrer Wahl, ob er den Gutschein annimmt. Weiterführende Informationen zum Schwimmförderprogramm finden Sie hier (externer Link) auf der Homepage des Bay. Innenministeriums.  


Investive Sportförderung im Landkreis Erding

Der Landkreis Erding gewährt auf Antrag den Vereinen einen Kreiszuschuss für investive Maßnahmen im Bereich des Jugendsports. Berechtigt sind die dem Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) und dem Bayerischen Landessportverband (BLSV) angeschlossenen Vereine und Verbände im Landkreis Erding. Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt. Der Zuschuss beträgt bei Maßnahmen, die ausschließlich dem Jugendsport dienen 15%. Für alle anderen Maßnahmen, die überwiegend dem Jugendsport dienen, bis zu 10% der durch Kostenvoranschläge nachgewiesenen Herstellungskosten bzw. des Anschaffungspreises, jedoch nicht mehr als 15.000, -- € je Maßnahme. Für die Beschaffung von beweglichen Sportgroßgeräten beträgt der Zuschuss 10% der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 512, -- € je Großgerät. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bzw. Kauf gestellt werden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise in den Förderrichtlinien. Der Antrag ist bis spätestens zum 01.04. eines jeden Jahres im Fachbereich 11 – Kreisentwicklung einzureichen. 


    
Externe Links

    


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Für Sie zuständig:

Name Telefon Telefax Zimmer
Haas, Eva-Maria
Mitarbeiterin
+49 8122 58-1154 +49 8122 58-1252 314

Landratsamt Erding

Fachbereich 11

AdresseLandratsamt Erding
Alos-Schießl-Platz 2
85435   Erding
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr