Einbürgerungen
Informationen für eine Beratung zur Einbürgerung
Für eine Beratung bezüglich einer Einbürgerung füllen Sie bitte das Beratungsformular aus und übersenden Sie uns dieses per E-Mail an einbuergerung@LRA-ED.de.
Sobald Sie uns das Beratungsformular ausgefüllt übermittelt haben, prüfen wir Ihre Ausländerakte und übersenden Ihnen die notwendigen Informationen, Antragsformulare und eine individualisierte Liste über die notwendigen Unterlagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass auf Grund der hohen Anzahl an Anfragen die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Bei der Beratung erhalten Sie ausführliche Informationen über die Voraussetzungen der Einbürgerung und den formalen Ablauf des Einbürgerungsverfahrens.
Allgemeine Informationen zur Einbürgerung finden Sie auch auf der Homepage des BAMF (externer Link).
Neben den Voraussetzungen für die Einbürgerung erhalten Sie dort zudem Informationen über den Einbürgerungstest, der für eine Einbürgerung grundsätzlich notwendig ist. Ebenso finden Sie dort auch eine Übersicht über die Prüfstellen, bei denen der Einbürgerungstest absolviert werden kann.
Einbürgerungstest und Sprachkenntnisse
Informationen zum Einbürgerungstest und zu den notwendigen Sprachkenntnissen entnehmen Sie dem Merkblatt Einbürgerungstest und Sprachkenntnisse.
Kosten
Die Einbürgerungsgebühr beträgt pro Person 255,00 €. Bei miteinzubürgernden minderjährigen Kindern ohne eigenes Einkommen beträgt die Gebühr pro Kind 51,00 €. Eine Gebühr fällt auch dann an, wenn der Antrag mangels Erfolg zurückgenommen, eingestellt oder abgelehnt wird.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und der Vielzahl von Anfragen und Anträgen kommt es derzeit zu einer längeren Bearbeitungszeit. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie beitragen, indem Sie bei Ihrem persönlichen Vorsprachetermin zur Beantragung der Einbürgerung die Antragsformulare vollständig ausgefüllt und die angeforderten Unterlagen vollständig und im Original vorlegen.
Hinweis
Aufgrund der Gesetzesänderung und der stark zunehmenden Einbürgerungsanfragen sind wir telefonisch leider schwer erreichbar und bitten deshalb darum Ihre Anfragen per E-Mail zu übersenden und insbesondere das o.g. Beratungsformular im Falle einer beabsichtigen Einbürgerung zu verwenden.
Fragen & Antworten
Ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Einbürgerungsantrag ausgefüllt und eingereicht werden. Miteinzubürgernde Kinder unter 16 Jahren können im Antrag eines Elternteils aufgenommen werden.
Ja, Sie müssen alle Änderungen zu Ihren ursprünglichen Angaben schnellstmöglich bei der Einbürgerungsbehörde melden. Teilen Sie uns bitte die Änderung per E-Mail mit und übersenden Sie uns hierzu auch einen entsprechenden Nachweis.
Sofern die Gesetzesänderung Auswirkungen auf Ihr aktuell laufendes Einbürgerungsverfahren hat, werden wir Sie unaufgefordert informieren.
Durch die Gesetzesänderung wird für die Einbürgerung nicht mehr die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit gefordert. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist somit grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei manchen Staatsangehörigkeiten (u.a. Österreich, Indien) aufgrund des ausländischen Rechts durch die Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit automatisch kraft Gesetz verloren geht. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrer Einbürgerung bei Ihrem Konsulat diesbezüglich zu informieren.
Allgemeine Informationen zur Einbürgerung:
Wege zur Einbürgerung:
www.einbuergerung.de (externer Link)
BAMF - Online-Testcenter für Einbürgerungstest
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/OnlineTestcenter/online-testcenter-node.html (externer Link)
Merkblatt
Landratsamt Erding
Staatsangehörigkeitsbehörde
Das Ausländeramt Erding hat auf Terminvereinbarung umgestellt!
Dienstag Nachmittag geschlossen!