Einbürgerungen

Informationen für eine Beratung zur Einbürgerung

Für eine Beratung bezüglich einer Einbürgerung füllen Sie bitte das Beratungsformular aus und übersenden Sie uns dieses per E-Mail an einbuergerung@LRA-ED.de.

Sobald Sie uns das Beratungsformular ausgefüllt übermittelt haben, prüfen wir Ihre Ausländerakte und übersenden Ihnen die notwendigen Informationen, Antragsformulare und eine individualisierte Liste über die notwendigen Unterlagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass auf Grund der hohen Anzahl an Anfragen die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt.

Bei der Beratung erhalten Sie ausführliche Informationen über die Voraussetzungen der Einbürgerung und den formalen Ablauf des Einbürgerungsverfahrens.

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung finden Sie auch auf der Homepage des BAMF (externer Link).
Neben den Voraussetzungen für die Einbürgerung erhalten Sie dort zudem Informationen über den Einbürgerungstest, der für eine Einbürgerung grundsätzlich notwendig ist. Ebenso finden Sie dort auch eine Übersicht über die Prüfstellen, bei denen der Einbürgerungstest absolviert werden kann.
  

Aktuelles zur Gesetzesänderung

Der Bundestag hat am 19.01.2024 die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen, die u.a. die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit) ermöglichen wird. Die Änderungen werden am 27.06.2024 in Kraft treten. Weitere Informationen liegen uns derzeit noch nicht vor. Bitte sehen Sie aktuell von weiteren Nachfragen bezüglich der Änderungen ab.
Alle Einbürgerungsanträge werden nach dem aktuell gültigen Recht bearbeitet.

Sofern Sie bereits einen Einbürgerungsantrag gestellt haben und das Verfahren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung noch anhängig ist, werden wir Sie unaufgefordert informieren, falls die Gesetzesänderung Auswirkungen auf Ihr Verfahren hat. Dies trifft u.a. zu, wenn Sie derzeit im Besitz einer Einbürgerungszusicherung sind und bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit bei uns vorgelegt haben. Wir bitten Sie höflichst in der Zwischenzeit von Sachstandsanfragen abzusehen, da diese nur zu einer weiteren Verzögerung in der Bearbeitung führen.

Die Gesetzesänderung tritt am 27.06.2024 in Kraft.

Sofern die Gesetzesänderung Auswirkungen auf Ihr aktuell laufendes Einbürgerungsverfahren hat, werden wir Sie unaufgefordert nach der Gesetzesänderung informieren. Wir bitten Sie höflichst in der Zwischenzeit von Sachstandsanfragen abzusehen, da diese nur zu einer weiteren Verzögerung in der Bearbeitung führen.

Sofern Sie derzeit im Besitz einer Einbürgerungszusicherung sind und bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit bei uns vorgelegt haben, werden wir Sie unaufgefordert über die Änderung informieren und den weiteren Ablauf mitteilen. Wir bitten Sie höflichst in der Zwischenzeit von Sachstandsanfragen abzusehen, da diese nur zu einer weiteren Verzögerung in der Bearbeitung führen.

Durch die Gesetzesänderung wird für die Einbürgerung nicht mehr die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit gefordert. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist somit grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei manchen Staatsangehörigkeiten (u.a. Österreich, Indien) aufgrund des ausländischen Rechts durch die Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit automatisch kraft Gesetz verloren geht.

  
Einbürgerungstest und Sprachkenntnisse

Informationen zum Einbürgerungstest und zu den notwendigen Sprachkenntnissen entnehmen Sie dem Merkblatt Einbürgerungstest und Sprachkenntnisse.

   
Kosten

Die Einbürgerungsgebühr beträgt pro Person 255,00 €. Bei miteinzubürgernden minderjährigen Kindern ohne eigenes Einkommen beträgt die Gebühr pro Kind 51,00 €. Eine Gebühr fällt auch dann an, wenn der Antrag mangels Erfolg zurückgenommen, eingestellt oder abgelehnt wird.

  
Hinweis

Aufgrund der Gesetzesänderung und der stark zunehmenden Einbürgerungsanfragen sind wir telefonisch leider schwer erreichbar und bitten deshalb darum Ihre Anfragen per E-Mail zu übersenden und insbesondere das o.g. Beratungsformular im Falle einer beabsichtigen Einbürgerung zu verwenden.


Allgemeine Informationen zur Einbürgerung:

Wege zur Einbürgerung:
www.einbuergerung.de (externer Link)


BAMF - Online-Testcenter für Einbürgerungstest

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/OnlineTestcenter/online-testcenter-node.html (externer Link)



Landratsamt Erding

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 2
85435   Erding
Kontakt
Telefon: +49 8122 58-0
Fax: +49 8122 58-1279
Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Montag - Donnerstag: 7 - 17 Uhr
Freitag: 7 - 13 Uhr