Leistungen / Soziales

Ukrainische Flüchtlinge können nach ihrer Einreise Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen.

Geflüchtete aus der Ukraine, die derzeit privat im Landkreis Erding unterkommen und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, gehen bitte wie folgt vor:
     
1. Die betroffenen Personen sollen sich bei der Gemeinde anmelden.

2. Wir bitten die Personen eine Kopie Ihrer Reispässe sowie den ausgefüllten Antrag auf Leistungen (Antrag PDF) per E-Mail an asyl@lra-ed.de

3. Es erfolgt eine Terminvereinbarung seitens Fachbereich 24 zur Vorsprache. Hier ist die Anmeldung in der Gemeinde mitzubringen.


Im Detail geben wir hierzu noch folgende Hinweise:

Geldleistungen (Taschengeld)
• Für Geldleistungen muss im Fachbereich 24 (FB 24) ein Antrag gestellt werden.
• Einkommen und Vermögen ist vorrangig vor Geldleistungen einzusetzen
• Geldleistungen (Taschengeld) werden, sofern die Person hilfebedürftig ist, bei der ersten Vorsprache im Landratsamt Erding in Form eines Pauschalbetrags in Bar ausbezahlt.
• Nach Berechnung des korrekten Betrags erfolgt die Restauszahlung für den ersten Monat
• Die folgenden monatlichen Auszahlungen finden immer am Ende eines Monats für den folgenden Monat statt.
• Die Auszahlung findet entweder in Bar im Landratsamt Erding oder falls vorhanden per Überweisung auf ein deutsches Konto statt.
• Sofern Sie eine Beschäftigung aufnehmen, müssen Sie dies dem FB 24 unverzüglich mitteilen.

Krankenhilfe
• Krankenscheine für allgemeine ärztliche Behandlungen (aufgrund akuter Erkrankungen und Schmerzzustände) sind beim FB 24 im Landratsamt Erding erhältlich oder können, sofern der behandelte Arzt einverstanden ist, auch direkt vom FB 24 zum behandelnden Arzt geschickt werden
• Notfallbehandlungen können jederzeit in den öffentlichen Krankenhäusern in Anspruch genommen werden, ggf. auch über die Telefonnummer 112 (Notruf)
• Besonderen Behandlungen (beispielsweise Krankengymnastik) oder beabsichtigte Operationen müssen beim FB 24 vorab beantragt werden

Leistungen für eine private Wohnung
• Aus der Ukraine Geflüchtete können ggf. auch privat in einer selbst angemieteten Wohnung leben. Wenn Sie eine Wohnung selbst anmieten und leistungs-berechtigt sind, trägt der Landkreis Erding (Fachbereich 24) die Mietkosten, sofern diese angemessen sind. Erforderlich hierzu ist die Vorlage eines gültigen Mietvertrages

Sonstige Leistungen
• Alle weiteren Leistungen müssen ebenfalls beim FB 24 angefragt bzw. beantragt werden
Die Kontakte mit den zuständigen Ansprechpartnern im Fachbereich 24 finden Sie hier: Asylmanagement: -->  Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie bitte die Notrufnummer 112